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Regeln der Ahnungslose-Maurer-Liga
Die nachfolgenden Regeln gelten für männliche und weibliche Personen
gleichermaßen. Allein aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde davon
abgesehen, die betreffenden Personen in der männlichen und weiblichen
Form anzugeben.
A. Allgemeiner Teil
§ 1 Außerkraftsetzung der alten Regeln
Mit Inkrafttreten dieser Regeln werden die Regeln zur Ahnungslose-Maurer-Liga von
04. Juli 2008 30. Juni 2009
in allen Punkten außer Kraft gesetzt.
§ 2 Gültigkeit, Saison und Regeländerungen
(1) Diese Regeln gelten für sämtliche Tipper, die an einem Wettbewerb der
Ahnungslose-Maurer-Liga (AML) teilnehmen. Die Regeln des allgemeinen Teils
gelten grundsätzlich für alle auf www.ahnungslose-maurer.de angebotenen
Tippspiele, Ausnahmen müssen in der betreffenden Regeln aufgeführt sein.
(2) Änderungen dieser Regeln sind in der laufenden Saison nur unter Beachtung der
Absätze 3 und 4 möglich. Eine Saison beginnt mit dem ersten Spieltag und
endet mit dem letzten Spieltag der Fußball-Bundesliga oder, falls dieser Termin
später ist, dem DFB-Pokal-Finale. In Jahren, in denen es eine Europa- oder
Weltmeisterschaft gibt, endet die Saison mit dem Finale des betreffenden
Wettbewerbs. Änderungen werden, sofern kein Widerspruch der teilnehmenden
Tipper erfolgt, eine Woche nach Veröffentlichung auf der Homepage wirksam.
(3) Erfordern zwingende Gründe eine Änderung der Regeln während der laufenden
Saison, so können diese nur dann vorgenommen werden, wenn mindestens 50
% der
teilnehmenden Tipper dieser Änderung zustimmen. Soll aus
anderen Gründen eine Änderung der Regeln während der laufenden Saison
erfolgen, ist dieses nur möglich, wenn mindestens 75 % der teilnehmenden Tipper
dieser Änderung zustimmen. Eine Zustimmung gilt auch dann
als erteilt, wenn trotz Aufforderung auf der Homepage unter Beachtung einer
Frist von einer Woche kein Widerspruch des Tippers erfolgt.
(4) Änderungen der e-mail-Adressen (§ 3) und der AML-Handy-Nr. (§ 9) sind
jederzeit möglich und müssen nicht protokolliert werden.
Gleiches gilt für offenbare Unrichtigkeiten (z. B. Rechtschreibfehler,
fehlerhafte Verweise).
(5) Änderungen dieser Regeln zwischen zwei Saisons sind gültig, wenn auf der
Titelseite von www.ahnungslose-maurer.de auf diese Änderungen deutlich
hingewiesen wurde und spätestens nach 10 Tagen
einer Woche nach Veröffentlichung der neuen Regeln kein
Widerspruch der teilnehmenden Tipper erfolgt ist.
(6) Ein Widerspruch ist zu begründen. Ein unbegründeter Widerspruch wird
zurückgewiesen.
(7) Nach Ablauf der Widerspruchsfrist und erfolgtem Widerspruch können die
Spielleiter festlegen, dass die nicht bemängelten Regel gültig sind. Über die
bemängelten Regeln entscheiden die Spielleiter nach Rücksprache mit dem
Widersprechenden.
(8) Für Regeln, die aufgrund eines Widerspruchs von den Spielleitern korrigiert
wurden, können die Spielleiter festlegen, dass die neu verfassten Regeln sofort
nach Veröffentlichung gültig sind. Sollte nach der Korrektur die
Widerspruchsfrist nach Absatz 5 noch nicht abgelaufen sein, tritt die
Gültigkeit frühestens nach Ablauf dieser Frist ein.
| § 3 Spielleiter und Webmaster |
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Spielleiter AML 1, AML 3 a, AML 4a, AML 4 b, AML-Pokal, AML-Ligapokal, WM-/EM-Tipp, AML-Wartesaal und stv. Spielleiter AML 2, AML
3 b, AML 4 c, AML 4 d: |
Holger Stolle - e-mail
holly@ahnungslose-maurer.de |
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Spielleiter AML 2, AML
3 b, AML 4 c, AML 4 d und
stv. Spielleiter AML 1, AML 3 a, AML 4a, AML 4 b, AML-Pokal, AML-Ligapokal, WM-/EM-Tipp, AML-Wartesaal: |
Bodo Meyer
- e-mail
bodo@ahnungslose-maurer.de |
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zweiter stv. Spielleiter AML 1, AML 2, AML 3 a, AML 3
b, AML 4a, AML 4 b, AML 4 c, AML 4 d, AML-Pokal, AML-Ligapokal, WM-/EM-Tipp, AML-Wartesaal: |
Benjamin
Lampe - e-mail
benjorno@ahnungslose-maurer.de |
| Die Spielleiter vertreten sich gegenseitig und sind beide
vollwertige Ansprechpartner für Tipper der AML. Der
zweite stellvertretende Spielleiter vertritt die Spielleiter, wenn beide
Spielleiter nicht zur Verfügung stehen. |
§ 4 Wettbewerbe der AML
(1) Folgende Wettbewerbe werden in der AML angeboten:
a) Bundesliga-Tipp der AML (AML 1 bis AML 4 a/b/c/d)
b) AML-Wartesaal (Nachrücker für den Bundesliga-Tipp der AML)
c) DFB-Pokal-Tipp (AML-Pokal)
d) AML-Ligapokal (2. Bundesliga, 3. Liga, o. ä.)
e) WM-/EM-Tipp (AML-WM-/EM-Tipp)
f) WM-/EM-Qualifikations-Tipp (CTL-WM-/EM-Qualifikationstipp)
(2) Weitere Tippspiele können von den Spielleitern angeboten werden. Für
solche Tippspiele sind vorläufige Regeln festzusetzen, die bis zum Ablauf der
Saison gelten, in der die betreffenden Tippspiele gestartet wurden.
Anschließend sind diese Regeln in die Gesamtregeln einzuarbeiten.
(3) Für die Wettbewerbe a), c) und e) müssen die Tipper vor Ablauf der
vorangegangenen Saison gemeldet haben. Erfolgt trotz Anfrage keine Antwort von
einem Tipper, wird vorausgesetzt, dass dieser zwar weiter
am Bundesliga-Tipp der AML, nicht aber an den weiteren Wettbewerben teilnehmen will. Eine Anfrage zusammen mit einem Tippschein ist hier
ausreichend.
(4) Ein Einstieg in den WM-/EM-Qualifikations-Tipp (Wettbewerb f) ist jederzeit
möglich.
(5) (4) Tipper aus dem AML-Wartesaal haben kein Startrecht an
den in Absatz 1 Buchstabe a, c bis f e
genannten Wettbewerben. Ausnahmen können
von den Spielleitern zugelassen werden.
§ 5 Sollstärke der Tippliga und teilnehmende Tipper der AML
(1) Die Sollstärke jeder Tippliga ist zwingend übereinstimmend mit
jeweiligen Stärke der Fußball-Bundesliga der betreffenden Saison.
(2) Ändert sich die Stärke der Fußball-Bundesliga, so soll entsprechend der
gleichen Auf- und Abstiegsregelung der betreffenden Bundesliga-Saison die
Stärke der Tippliga angepasst werden. Die Spielleiter können eine abweichende
Bestimmung festsetzen, wenn eine gleiche Regelung nicht umsetzbar
wäre, die Entstehung einer weiteren Tippliga zur Folge hätte oder Tipper durch
diese Umsetzung nicht mehr an der AML teilnehmen könnten.
(3) Die Teilnahme an allen Wettbewerben ist nur dann möglich, wenn die Tipper
Teilnehmer des Bundesliga-Tipps sind. Ausnahmen können die Spielleiter
zulassen, wenn dadurch keiner der an der AML teilnehmenden Tipper an einer
Teilnahme des betreffenden Wettbewerbs gehindert wird.
(4) An den Wettbewerben der AML kann jede
natürliche Person nur einmal teilnehmen.
§ 6 Spielpläne und Auslosungen
(1) Die Spielpläne für die Ahnungslose-Maurer-Ligen werden rechtzeitig, d.
h. mindestens zwei Wochen vor Beginn der Saison, von den Spielleitern erstellt
und auf der Homepage bekannt gegeben.
(2) Die erste Runde des AML-Pokals und der AML-Pokal-Qualifikation sowie
Die Vorrunde der WM-/EM-Tipps werden
wird ausgelost und spätestens zwei Tage nach der Auslosung auf der Homepage bekannt
gegeben. Nach der ersten zweiten
Runde (AML-Pokal und -Qualifikation), bzw. der Vorrunde (WM-/EM-Tipps)
gelten Setzlisten, die spätestens mit Beginn der ersten Runde, bzw. der
Vorrunde bekannt gegeben werden.
(3) Eine Auslosung ist gültig, wenn entweder beide Spielleiter oder einer der
beiden Spielleiter und mindestens zwei weitere Tipper der AML bei der Auslosung
anwesend sind. Erfolgt eine Auslosung ohne Einhaltung dieser Kriterien, ist
dieses unbeachtlich, wenn die Auslosung auf der Homepage veröffentlich wurde
und nicht innerhalb einer Woche von einem Tipper der AML per e-mail oder
Forumseintrag bemängelt wurde.
§ 7 Ausstieg und Ausschluss eines Tippers aus der AML
(1) Jeder Tipper der AML kann ohne Einhaltung einer Frist durch Erklärung
des Verzichts einer Teilnahme an den Wettbewerben der AML aus der Tippliga
aussteigen. Der Ausstieg gilt in diesem Fall ab dem Zeitpunkt, den der Tipper
vorgegeben hat, sofern keine frühere Disqualifikation gemäß Absatz 2 erfolgt.
Ist von dem Tipper kein Termin genannt worden, gilt der Ausstieg ab dem Tag, der
dem Tag der Erklärung folgt.
(2) Ein Tipper wird aus der Tippliga ausgeschlossen, wenn dieser
eine rote Karte gemäß Absatz 3 erhalten hat.
(3) Die Spielleiter führen eine Verwarnliste, in
der die Nichtabgabe der Tipps festgehalten und die im Internetauftritt der
Tippliga einzusehen ist. Pro Nichtabgabe der Tipps erhält ein Tipper eine
gelbe Karte. Erfolgt die Nichtabgabe der Tipps an zwei aufeinander
folgenden Spieltagen oder ist es die fünfte Nichtabgabe der Tipps
innerhalb einer Saison, erhält ein Tipper die orange Karte als
Ausschlussdrohung. Erfolgt die Nichtabgabe der Tipps an drei aufeinander
folgenden Spieltagen oder ist es die sechste Nichtabgabe der Tipps
innerhalb einer Saison, erhält ein Tipper die rote Karte. Eine orange
Karte wird in eine gelbe Karte umgewandelt, wenn es nicht die fünfte
Karte ist und am der Vergabe der orangen Karte folgenden Spieltag eine
Tippabgabe des betreffenden Tippers erfolgte. Eine gelbe, orange oder rote
Karte wird nicht vergeben, wenn ein Tippabgabeschluss mehr als sechs
Stunden vor Spielbeginn festgesetzt oder wurde.
(4) Vor Beginn einer Saison werden alle Karten gemäß Absatz 3 wieder
gestrichen.
(5) Gegen einen Ausschluss nach Absatz 2 kann der betroffene Tipper innerhalb
von drei Tagen nach dem Ausschluss Widerspruch einlegen, der zu begründen ist.
Die Spielleiter entscheiden gemeinsam über diesen Widerspruch.
(6) Abweichend von Absatz 2 wird ein Tipper der Tippclubs BTC "Die
Ahnungslosen" von 1986 und STC "Die Maurer" in einem dort
behandelten Fall nicht ausgeschlossen, sondern mit einem Zwangsabstieg in die
unterste Liga belegt, der nach Ablauf der betreffenden Saison erfolgt. Auch
einem solchen Tipper steht der Widerspruch nach Absatz 3
5 zu.
(7) Ein Tipper kann aus der AML ausgeschlossen
werden, wenn dieser vorsätzlich gegen die Regeln
der AML verstoßen hat, insbesondere einen Täuschungsversuch vorgenommen
hat. Vor einem
Ausschluss ist dem Tipper der Verstoß der Regeln darzulegen und
anzuhören. Für die Anhörung ist dem betreffenden Tipper eine Frist von
mindestens 24 Stunden zu setzen. Nach Eingang der Antwort oder nach Ablauf
der gesetzten Frist entscheiden die Spielleiter gemeinsam über einen Ausschluss.
Statt eines Ausschlusses kann auch eine Entscheidung entsprechend § 14
der Regeln erfolgen.
(8) Mit einem Ausstieg oder einem Ausschluss aus dem Bundesliga-Tipp der AML
erlöschen alle anderen Startrechte an den weiteren Wettbewerben der AML. Ist
ein ausgeschlossener Tipper noch in einem weiteren Wettbewerb aktiv, wird dessen
Startplatz an den Tipper vergeben, der in der jeweils vorherigen Runde gegen den
ausgeschlossenen Tipper ausgeschieden ist.
§ 8 Aufnahme eines neuen Tippers und Übernahme der Punkte
(1) Die Aufnahme eines neuen Tippers für einen ausgeschlossenen Tipper ist
erst dann möglich, wenn die in § 7 Absatz 5 abgelaufene Widerspruchsfrist
abgelaufen ist.
(2) Die Aufnahme eines neuen Tippers für einen freiwillig ausscheidenden Tipper
ist zu dem Termin möglich, zu dem dessen Ausstieg nach § 7 Absatz 1 gültig
geworden ist.
(3) Ein
freier Platz in der AML wird durch den Führenden des AML-Wartesaals (§ 19)
ersetzt. Für die Ermittlung des Führenden gilt der Zeitpunkt der Gültigkeit
des Ausschlusses gemäß Absatz 1, bzw. des Austritts gemäß Absatz 2. Der
Führende wird dann vom Spielleiter angeschrieben und aufgefordert, seine
Teilnahme an der AML innerhalb von 24 Stunden zu bestätigen. Erfolgt diese
Bestätigung nicht innerhalb dieses Zeitraums, wird der freie Platz an den
Nächstplatzierten des AML-Wartesaals vergeben, der seine Teilnahme ebenfalls
innerhalb von 24 Stunden bestätigen muss. Entsprechend wird verfahren, wenn
diese Bestätigung ebenfalls nicht erfolgt. Meldet sich ein potentieller
Nachrücker nach Ablauf seiner gesetzten Frist, kann er doch nachrücken, falls
einer der Nächstplatzierten seine Meldung nicht in der ihm gesetzten Frist
abgegeben hat.
(4) Ein Nachrücken aus dem Wartesaal ist erst dann möglich, wenn der
nachrückende Tipper im AML-Wartesaal wenigstens einen Spieltag getippt hat.
(5) Sollte ein Platz in der AML zu vergeben sein, im AML-Wartesaal aber keine
Interessanten vorhanden sein, wird der freie Platz bis zu seiner Besetzung mit
dem Ersatztipp gemäß § 16 gewertet. In einem solchen Fall bleiben Punkte, die
ein Ersatztipp erzielt, entgegen § 17 Absatz 3 dennoch erhalten.
(6) Ein Tipper, der nach § 7 Absatz 2 ausgeschlossen wurde, kann sich
nach seinem Ausschluss wieder im AML-Wartesaal anmelden.
(7) Mit Beginn des der Anmeldung folgenden Spieltages, übernimmt der neue
Tipper den Punkte- und Tabellenstand des ausgeschiedenen, bzw. ausgeschlossenen
Tippers. Dem ursprünglichen Tipper auferlegte Minuspunkte bleiben
bis zum Ende der laufenden Saison bestehen.
(8) Nach Abschluss der Saison gilt ein Tipper, der in der AML 1, der AML 2 oder
eine AML 3 eingestiegen ist, als Absteiger in eine AML 4. Sollte ein solcher Tipper in seiner Klasse
einen Aufstiegsplatz erreichen, bzw. in der AML 1 einen der ersten drei Plätze
belegen, gilt er als Absteiger in eine
AML 3, bzw. hält in der AML 3 die Klasse.
(9) Qualifiziert sich ein im Laufe der Saison eingestiegener Tipper aufgrund
seiner Platzierung am Saisonende für einen anderen Wettbewerb (CTL, CTL-Cup,
AML-Pokal, AML-Ligapokal), bleibt ihm dieses Startrecht erhalten,
wenn der Tipper wenigstens die Hälfte der Saisonspieltage selbst getippt
hat oder bei weniger Spieltagen mit den selbst erreichten Punkten
ebenfalls die Qualifikation geschafft hätte.
Spieltage, an denen wegen Nichtabgabe der Tipps ein Ersatztipp eingetragen
wurden, gelten in diesem Fall als selbst getippt.
§ 9 Tippabgabe
(1) Die Tipps müssen bis zum Tippabgabeschluss bei den Spielleitern
abgegeben werden. Mit der rechtzeitigen Abgabe der Tipps über den auf der
Homepage geschalteten Tippschein ist diese Vorgabe erfüllt.
(2) Die Tipps gelten ebenfalls als abgegeben, wenn diese bis zum
Tippabgabeschluss bei einem der Spielleiter der beteiligten Tippclubs BTC
"Die Ahnungslosen" von 1986 und STC "Die Maurer" abgegeben
werden.
(3) Erfolgt eine Abgabe der Tipps bei einem der Spielleiter, so ist eine
nachträgliche Änderung der Tipps nicht mehr möglich. Die
Spielleiter können bei offensichtlichen Versehen (z. B. zweistelligen
Tipps oder Unentschieden bei KO-Spielen) Ausnahmen zulassen. In diesem Fall kann nur der Tipp des
betreffenden Spiels geändert werden. So eine Änderung ist nur bis zur
Veröffentlichung der betreffenden Tippliste möglich. Die Spielleiter sind nicht
verpflichtet, auf offensichtliche Versehen hinzuweisen.
(4) Der Tippschein ist durch die Spielleiter spätestens fünf Tage vor Beginn
des ersten Spieles des betreffenden Spieltages auf der Homepage zur Verfügung
zu stellen. Eine kürzere Frist ist insbesondere für den WM-/EM-Tipp möglich,
wenn die vorhergehende Runde zu dem betreffenden Termin noch nicht abgeschlossen
ist.
(5) Wird ein Spiel eines Spieltages um mehr als eine Woche vorverlegt, können
die Spielleiter dieses Spiel aus dem Tippschein nehmen und vorab tippen lassen.
(6) Wird ein Spiel eines Spieltages nach hinten verlegt, wird dieses Spiel
zusammen mit den restlichen Spielen des betreffenden Spieltages getippt.
(7) Bei einer Tippabgabe über das AML-Handy (01 76 /
94 15 61 05), Telefon oder die privaten Handys der Spielleiter werden grundsätzlich nur Pauschaltipps
angenommen (z. B. alle Spiele 2:1 oder die Tipps der SportBild). Es ist nicht
möglich, die Tipps eines anderen Tippers als Pauschaltipp zu werten. Ausnahmen
liegen im Ermessen der Spielleiter, abgesehen von der Übernahme der Tipps eines
anderen Tippers, die nicht möglich ist.
(8) Die Tipps können außerdem mit Angabe der Paarungen an die in § 3
angegebenen e-mail-Adressen geschickt werden. Sind die Paarungen in dieser
e-mail nicht mit aufgeführt, werden die Tipps in der Reihenfolge eingetragen,
die der Reihenfolge der Spiele auf dem Tippschein entspricht.
§ 10 Tippabgabeschluss
(1) Der Tippabgabeschluss für alle Wettbewerbe der AML ist von den Spielleitern festzulegen und
spätestens fünf Tage vor diesem Termin auf der Homepage bekannt zu geben.
(2) Der Tippabgabeschluss soll spätestens drei Stunden vor Beginn des ersten
Spieles des betreffenden Spieltages festgesetzt werden. Ausnahmen dazu liegen im
Ermessen der Spielleiter, sofern der Zeitraum von 24 Stunden vor Beginn des
ersten Spieles des betreffenden Spieltages nicht überschritten wird.
(3) Ein bereits festgesetzter Tippabgabeschluss kann in begründeten Fällen
vorverlegt werden. Begründete Fälle sind insbesondere kurzfristig vorgezogene
Spiele der Bundesliga. Sollte eine Vorverlegung weniger als drei Tage vor dem
ursprünglichen Tippabgabeschluss erfolgen, so ist das betroffene Spiel, bzw.
sind die betroffenen Spiele aus dem Spielschein zu nehmen und getrennt von den
anderen Spielen zu tippen. Resultiert aus der Vorverlegung eines bereits
festgesetzten Tippabgabeschlusses eine Nichtabgabe der Tipps, gilt diese nicht
als Nichtabgabe gemäß § 7 Absatz 2.
(4) Ein bereits festgesetzter Tippabgabeschluss kann jederzeit und kurzfristig bis zum Beginn des ersten
Spieles des betreffenden Spieltages nach hinten verlegt werden.
(5) Nach Veröffentlichung der Tipplisten des betreffenden Wettbewerbs ist eine
Tippabgabe nicht mehr möglich. Ausgenommen davon ist die irrtümliche
Veröffentlichung durch die Spielleiter, wobei § 11 Absatz 4 zu beachten ist.
§ 11 Veröffentlichung der Tipplisten
(1) Die Tipplisten mit den eingetragenen Tipps aller Tipper sind direkt nach
Tippabgabeschluss von den Spielleitern online zu setzen.
(2) Liegen die Tipps einer Liga vollständig vor, können die Tipps dieser Liga
auch bereits nach Vervollständigung online gesetzt werden.
(3) Eine Veröffentlichung der Tipps eines Tippers vor Tippabgabeschluss ist
ausgeschlossen, wenn der jeweilige Gegner zu dem Zeitpunkt der Veröffentlichung
noch nicht getippt hat.
(4) Erfolgt eine irrtümliche Veröffentlichung von Tipps durch die Spielleiter,
so dürfen die Tipper, deren Tipps veröffentlicht wurden, entgegen § 9 Absatz
3 ihre Tipps bis zum festgesetzten Tippabgabeschluss noch einmal abändern.
§ 12 Pokale
(1) Für einige Wettbewerbe der AML werden Wanderpokale ausgespielt.
Sieger der Wanderpokale sind die Tipper, die den jeweiligen Wettbewerb nach
dessen Abschluss gewonnen haben.
(2) Alle Wanderpokale bleiben im Eigentum der
Ahnungslose-Maurer-Liga. Ausnahmen davon können die Spielleiter in Vereinbarung
mit dem Stiftenden des betreffenden Pokals zulassen.
(3) Anspruch auf eine Pokalübergabe besteht lediglich dann, wenn die Sieger der
betreffenden Wanderpokale bei der Pokalübergabe anwesend sind. Die Spielleiter
können Ausnahmen zulassen.
(4) In begründeten Fällen können die Spielleiter die Pokalübergabe
verweigern. Begründete Fälle liegen insbesondere dann vor, wenn der Sieger des
Pokals nicht weiter an der AML teilnimmt oder mehr als 50 km von Rodenkirchen
entfernt wohnt.
(5) Ein Wanderpokal ist vom Inhaber spätestens eine Woche vor Ablauf der Saison
an die Spielleiter zurück zu geben. Die Spielleiter haben die betreffenden
Tipper mindestens eine Woche vor diesem Termin dazu aufzufordern. Die
Spielleiter können nach Vereinbarung einen späteren Termin für die Rückgabe
zulassen.
(6) Hat ein Tipper, der nach § 7, bzw. aus sonstigen
Gründen ausgeschlossen wurde oder ein Tipper, der seine Teilnahme an der AML
beendet hat, noch einen Wanderpokal in seinem Besitz, so hat er diesen sofort
nach Ausschluss, bzw. nach Beendigung seiner Teilnahme,
spätestens nach Aufforderung durch den Spielleiter an den Spielleiter
zurück zu geben.
§ 13 Kosten der Teilnahme
Die Teilnahme an der Ahnungslose-Maurer-Liga und den weiteren auf der
Homepage angebotenen Tippspiele ist abgesehen von den persönlichen Kosten für
die Tippabgabe (Internet- oder Telefongebühren) kostenlos.
§ 14 Nicht geregelte Sachverhalte
(1) Sollte aufgrund eines Vorfalls, der in diesen Regeln nicht behandelt wurde,
eine Entscheidung notwendig werden, entscheiden beide Webmaster gemeinsam über
diesen Vorfall.
(2) Erfolgt eine Entscheidung nach Absatz 1, ist
der betroffene, bzw. die betroffenen Tipper darauf hinzuweisen. Ihnen ist
die Möglichkeit zu geben, innerhalb von drei Tagen einen Einspruch
einzulegen, der an den Spielleiter zu richten ist.
(3) Wurde ein Einspruch nach Absatz 2 innerhalb der festgesetzten Frist
eingelegt, haben die Spielleiter Ihre Entscheidung zu dem betreffenden
Sachverhalt durch alle Mitglieder der AML überprüfen zu lassen. Die
Überprüfung erfolgt durch Umfrage auf www.ahnungslose-maurer.de und muss
mindestens 48 Stunden zur Verfügung stehen. Die Umfrage ist so
durchzuführen, dass sichergestellt ist, dass jedes Mitglied nur einmal
abstimmen kann. Damit eine Entscheidung der Mitglieder der AML Gültigkeit
hat, muss diese die einfache Mehrheit aufweisen und von mindestens 20
Prozent der Mitglieder der AML ausgewählt worden sein. Werden diese Werte
nicht erreicht, bleibt die Entscheidung der Spielleiter bestehen.
(4) Als Strafen für regelwidriges Verhalten können Nichtwertungen von
Tippabgaben von betreffenden Spieltagen, Verwarnungen in Form einer
weiteren Karte in der Verwarnungsübersicht, Punktabzüge für die
laufende oder direkt folgende Saison oder ein Zwangsabstieg ausgesprochen
werden.
B. Bundesliga-Tipps der Ahnungslose-Maurer-Liga
§ 15 Torverteilung
(1) Bei einer richtig getippten Tendenz (Sieg - Unentschieden - Niederlage)
erhält der Tipper ein Tor. Ein weiteres Tor erhält dieser Tipper, wenn
außerdem die Tordifferenz korrekt getippt wurde (gilt auch bei Unentschieden).
Ein drittes Tor erhält dieser Tipper, wenn das Endergebnis vollständig korrekt
getippt wurde.
(2) Ein Spiel, das von der Spielinstanz umgewertet wird,
wird ersatzlos aus der Wertung des betreffenden Spieltages gestrichen.
§ 16 Ersatztipp für Nichttipper
(1) Hat ein Tipper an einem Spieltag nicht getippt, werden für diesen
Tipper Ersatztipps aus einer externen Quelle in die Tippliste eingetragen und
ausgewertet, die farbig hervorzuheben sind.
(2) Als externe Quelle gelten unter anderem Tipps aus Sportzeitschriften, aus
dem Teletext und Tipps von Tippern einer anderen AML. Die Auswahl der externen
Quelle liegt im Ermessen der Spielleiter.
§ 17 Ligawertung
(1) Jeder Tipper tritt an jedem Spieltag gegen einen anderen Tipper an.
(2) Nach dem nach § 15 ermittelten Ergebnis werden die Punkte wie in der
Fußball-Bundesliga verteilt: Sieg = 3 Punkte, Unentschieden = 1 Punkt,
Niederlage = 0 Punkte.
(3) Wurden für einen Nichttipper Tipps aus einer externen Quelle gemäß § 12
eingetragen, werden dem betreffenden Nichttipper die Punkte, die er aus diesem
Spiel erhalten hat, wieder aberkannt. Die Tore bleiben aus technischen Gründen
bestehen.
(4) Die Tabelle errechnet sich wie in der Bundesliga, d. h. dass zunächst die
erreichten Punkte, dann die Tordifferenz und danach die mehr erzielten Tore
zählen. Sollte dann immer noch ein Gleichstand bestehen, zählt der direkte
Vergleich aus Hin- und Rückspiel der betreffenden Saison. Zuletzt entscheidet
das Los über die Platzierung.
§ 18 Auf- und Abstiegsregelung
(1) Die Plätze 16 bis 18 der AML 1 steigen ab in die AML 2.
(2) Die Plätze 1 bis 3 der AML 2 steigen auf in die AML 1. Die Plätze 15 und
17 steigen ab in die AML 3 a. Die Plätze 16 und 18 steigen ab in die AML 3 b.
(3) Die Plätze 1 und 2 der AML 3 a und AML 3 b steigen auf in die AML 2. Die
Plätze 15 und 17 der AML 3 a steigen ab in die AML 4 a. Die Plätze 16 und 18
der AML 3 a steigen ab in die AML 4 b. Die Plätze 15 und 17 der AML 3 b steigen
ab in die AML 4 c. Die Plätze 16 und 18 steigen ab in die AML 4 d.
(4) Die Plätze 1 und 2 der AML 4 a und AML 4b steigen auf in die AML 3 a. Die
Plätze 1 und 2 der AML 4 c und AML 4 d steigen auf in die AML 3 b.
(5) Ein neuer Tipper nach § 8 wird in der Reihenfolge der Aufnahme in die AML
nach Ablauf der Saison behandelt, als hätte er in seiner Liga den letzten Platz
belegt. Die anderen Plätze verschieben sich entsprechend nach oben.
(6) Bei Ligen auf gleicher Ebene (dritte Ligen, bzw. vierte Ligen) können die
Spielleiter zwei Wochen nach Ablauf der Saison auf Antrag einen Tausch von
Tippern innerhalb der Ligen zulassen.
§ 19 AML-Wartesaal
(1) Für den AML-Wartesaal gelten die Regeln der AML, sofern nicht in den
Regeln des AML-Wartesaals eine anders lautende Regelung getroffen wurde.
(2) Sobald ein Tipper aus dem AML-Wartesaal in die AML aufrückt, erlischt mit
sofortiger Wirkung dessen Teilnahme am AML-Wartesaal. Das Mitgliedskonto dieses
Tippers wird vom Spielleiter sofort und ersatzlos im AML-Wartesaal gelöscht.
(3) Ein Mitgliedskonto im AML-Wartesaal wird gelöscht, wenn mindestens fünf
Spieltage in Folge nicht getippt wurden. Ein Tipper, dessen Konto gelöscht
wurde, kann sich sofort neu wieder anmelden. Ein Anspruch auf Gutschrift der
gelöschten Punkte besteht in diesem Fall jedoch nicht.
C. AML-Pokal
| § 20 Zu tippende Spiele im AML-Pokal
|
| (1) Im AML-Pokal werden in den einzelnen Runden
nachfolgende Anzahl von ausgewählten Spielen des DFB-Pokals getippt: |
| Runde |
Teilnehmer |
Wertungsspiele |
Entscheidungsspiele |
Qualifikation |
je nach Meldung |
bis zu 9 |
mindestens 3 |
| 1. Runde |
64 Teilnehmer
alle AML-Tipper |
9
16 |
mindestens 3
5 |
| 2. Runde |
32 Teilnehmer |
9 |
mindestens
3 5 |
| Achtelfinale |
16 Teilnehmer |
8 |
mindestens 3 |
| Viertelfinale |
8 Teilnehmer |
4 |
mindestens 3 |
| Halbfinale |
4 Teilnehmer |
2 |
mindestens 4 |
| Finale |
2 Teilnehmer |
1 |
mindestens 5 |
|
(2) Die zu tippenden Wertungs- und
Entscheidungsspiele der Qualifikationsrunden, der ersten und der zweiten
Runde werden von den Spielleitern festgesetzt. Die Spielleiter können
alle Tipper der AML über Spiele der ersten und zweiten Runde abstimmen
lassen. In diesem Fall zählt das Abstimmungsergebnis lediglich für die
zu tippenden Wertungsspiele - die Entscheidungsspiele werden nach wie vor
von den Spielleitern festgesetzt. |
| (3) Die Wertungsspiele sind zwingend
DFB-Pokalspiele. |
| (4) Die Entscheidungsspiele können zweite,
bzw. dritte Tipps von bereits getippten Wertungsspielen sein, aber auch
Spiele aus einer ersten europäischen Liga, aus dem Pokalwettbewerb eines
europäischen Landes, aus der zweiten Bundesliga, der
3. Liga, den Regional- oder
Oberligen oder weltweite Länderspiele. Sollten am betreffenden Termin
solche Spiele nicht stattfinden, dürfen die Spielleiter auch Spiele aus
anderen Ligen als Entscheidungsspiele festsetzen. |
| (5) In der Qualifikation gelten für die
Auswahl der zu tippenden Spiele die gleichen Kriterien wie für die
Entscheidungsspiele (Absatz 4). |
| (6) Hat ein zu tippendes Spiel zum Zeitpunkt
des Tippabgabeschlusses bereits begonnen, wird dieses ersatzlos aus der
Wertung genommen. Gleiches gilt, wenn ein Spiel um mehr als eine Woche
nach Abschluss des betreffenden Spieltages verlegt wurde. |
| |
§ 21 Direkte Qualifikation für den
AML-Pokal |
(1) Für die erste Runde des AML-Pokals sind
folgende Tipper direkt qualifiziert: |
AML 1 |
11 Plätze |
AML 2 |
9 Plätze |
AML 3 a |
7 Plätze |
AML 3 b |
7 Plätze |
AML 4 a |
5 Plätze |
AML 4 b |
5 Plätze |
AML 4 c |
5 Plätze |
AML 4 d |
5 Plätze |
|
Weitere 10 Plätze werden über die
Qualifikation für den AML-Pokal (§ 22) vergeben. |
(2) Der Titelverteidiger der vorangegangenen
Saison erhält ein automatisches Startrecht und verringert das
Startkontingent der Tippliga, in der dieser in der vorangegangenen Saison
angetreten ist. |
(3) Die Plätze werden in der Reihenfolge
der Tabelle der vorangegangenen Saison vergeben, wobei ein freiwilliger
Verzicht von Tippern an der Teilnahme am AML-Pokal berücksichtigt werden
soll. |
(4) Neue Tipper nach § 8 können sich in
ihrer ersten Saison nur dann direkt für die erste Runde des AML-Pokals
qualifizieren, wenn sie mindestens 50 % der Spiele
der betreffenden Saison mitgetippt haben. Wurden weniger Spiele getippt,
müssen diese Tipper unabhängig von Ihrer
Platzierung in der Qualifikation (§ 22) antreten. |
§ 22 Qualifikation für den AML-Pokal
(1) 10 Tipper qualifizieren sich über die Qualifikationsrunden für den
AML-Pokal.
(2) Alle nicht direkt qualifizierten Tipper, die für den AML-Pokal gemeldet
haben, nehmen an der Qualifikation teil.
(3) Die Anzahl der in der Qualifikation zu spielenden Runden hängt von der
Teilnehmerzahl ab und ist von den Spielleitern vor Beginn der Saison auf der
Homepage bekannt zu geben. Eine Bekanntgabe mit der Auslosung ist hier
ausreichend.
(4) Die Regeln für den AML-Pokal gelten für die Qualifikation entsprechend.
§ 23 § 21 Nichttipper, Nachrücker für Nichttipper
(1) Ein Nichttipper erhält in der betreffenden Runde null Punkte.
(2) Für einen Nichttipper rückt in KO-Spielen der
Tipper nach, der in der jeweils vorangegangenen Runde gegen den betreffenden
Nichttipper ausgeschieden ist. Sollte
auch dieser Tipper nicht getippt haben oder die
vorangegangene Runde keine KO-Runde gewesen sein, können
andere Tipper nachrücken, wobei von den Spielleitern eine Rangfolge gemäß
Absatz 3 erstellt werden soll.
(3) Für
jede Spielrunde stellen die Spielleiter eine Rangfolge der in der jeweils vorhergehende Runde
ausgeschiedenen Tipper
auf, die auf der Tippankunftsseite bekannt gegeben
wird. Tipper, die in der vorangegangenen
Runde nicht getippt haben, früher als in der direkt vorhergehenden Runde
ausgeschieden sind oder bereits einmal nachgerückt sind, können nicht
nachrücken und werden in der Rangfolge nicht berücksichtigt. Die Reihenfolge richtet sich nach
den
Entscheidungskriterien des AML-Pokals (§
23 § 25). Diese Tipper können für Nichttipper in der Reihenfolge dieser Rangfolge
nachrücken.
(4) Besteht eine Spielpaarung aus zwei Nichttippern und steht auch kein
Nachrücker zur Verfügung, so können beide
Nichttipper nicht die nächste Runde erreichen. Statt dessen rückt der Tipper, der in der betreffenden
Runde Ausgeschiedenen nach, der dort die meisten Tore erzielt hat. Sind mehrere
ausgeschiedene Tipper torgleich, entscheidet das Los.
(5) Erzielt ein Tipper mit abgegebenen Tipps gegen einen Nichttipper, dessen Platz nicht durch einen Nachrücker neu besetzt
wurde, keine Tore, erreicht er trotzdem die nächste Runde.
§ 24 § 22
Torverteilung
(1) Bei einer richtig getippten Tendenz (Sieg - Niederlage)
erhält der Tipper ein Tor. Ein weiteres Tor erhält dieser Tipper, wenn
außerdem die Tordifferenz korrekt getippt wurde.
Ein drittes Tor erhält dieser Tipper, wenn das Endergebnis vollständig korrekt
getippt wurde.
(2) Ein Spiel, das von der Spielinstanz umgewertet wird,
wird ersatzlos aus der Wertung des betreffenden Spieltages gestrichen.
(3) Ein Spiel wird inklusive einer eventuellen Verlängerung, bzw. inklusive
eines eventuellen Elfmeterschießens ausgewertet.
§ 25 § 23
Pokalwertung
(1) An der ersten Runde des AML-Pokals können alle
Tipper einer AML teilnehmen.
(2) In der ersten und der zweiten Runde des
AML-Pokals haben die teilnehmenden Tipper keinen direkten Gegner. Nach den
erreichten Toren (§ 22) wird absteigend eine Rangliste erstellt.
(3) Die besten 32 Tipper der ersten Runde
erreichen die zweite Runde. Die besten 16 Tipper der zweiten Runde
erreichen das Achtelfinale.
(1) (4) Jeder Tipper tritt in jeder Runde gegen einen anderen Tipper an.
Ab dem Achtelfinale gilt folgende Setzliste:
Spiel 1: 1. Runde 2 - 16. Runde 2
Spiel 2: 8. Runde 2 - 9. Runde 2
Spiel 3: 4. Runde 2 - 13. Runde 2
Spiel 4: 5. Runde 2 - 12. Runde 2
Spiel 5: 2. Runde 2 - 15. Runde 2
Spiel 6: 7. Runde 2 - 10. Runde 2
Spiel 7: 3. Runde 2 - 14. Runde 2
Spiel 8: 6. Runde 2 - 11. Runde 2
(2) (5) Ab
dem Achtelfinale erreicht der Sieger nach dem nach §
24 § 22 ermittelten Ergebnis erreicht die nächste
Runde, wobei zunächst nur die Wertungsspiele berücksichtigt werden.
(3) (6) Steht eine Spielpaarung nach den Wertungsspielen unentschieden, entscheidet
das erste Entscheidungsspiel der betreffenden Runde über einen Einzug in die
nächste Runde. Ist dann immer noch keine Entscheidung gefallen, entscheiden die
weiteren Entscheidungsspiele der betreffenden Runde, wobei jedes Spiel immer
für sich betrachtet wird. Die Auswertung wird abgebrochen, sobald ein Tipper in
Führung gegangen ist. Dieser Tipper wird zum Sieger dieser Spielpaarung
erklärt.
(4) (7) Steht nach Auswertung der Entscheidungsspiele immer noch kein Sieger fest,
folgt ein Abgleich aller Wertungsspiele der betreffenden Runde wie in Absatz 3
6 beschrieben. Die Auswertung wird abgebrochen, sobald ein Tipper in Führung
gegangen ist. Dieser Tipper wird zum Sieger dieser Spielpaarung erklärt.
(5) (8) Steht nach zweiter Auswertung der Wertungsspiele erneut kein Sieger fest,
werden die Punkte der vorangegangenen Runde der betroffenen Tipper wie in Absatz
3 6 beschrieben abgeglichen. Die Auswertung wird abgebrochen, sobald ein Tipper in
Führung gegangen ist. Dieser Tipper wird zum Sieger dieser Spielpaarung
erklärt.
(6) (9) Sollte auch nach Absatz
5 8 keine Entscheidung herbeigeführt werden,
entscheidet das Los über den Sieg zwischen den betreffenden Tippern.
D. AML-Ligapokal
§ 26 § 24
Teilnehmer am AML-Ligapokal
(1) Am AML-Ligapokal nehmen 32 Tipper teil.
(2) Qualifiziert für den AML-Ligapokal sind die jeweils vier Erstplatzierten
der Vorsaison jeder Liga.
(3) Sollte ein qualifizierter Tipper in der 1. Runde keine Tipps abgeben, rückt
automatisch der Nächstplatzierte der Vorsaison der betreffenden Liga nach.
Sollte kein Nachrücker aus dieser Liga zur Verfügung stehen, rückt der am höchsten
Platzierte der Vorsaison unabhängig von der Liga nach. Trifft dieses Kriterium
auf mehrere Tipper zu, entscheidet das Los über den Nachrückplatz.
§ 27 § 25
Rahmenterminplan und Spielplan
(1) Der Rahmenterminplan für den AML-Ligapokal
wird rechtzeitig, d. h. mindestens zwei Wochen vor Beginn der Saison, von den
Spielleitern erstellt und auf der Homepage bekannt gegeben. Der Wettbewerb soll
mit Beginn der Winterpause abgeschlossen sein, spätestens jedoch mit Erreichen
des Jahresendes.
(2) Der Spielplan der 1. Runde wird nach den Platzierungen des Vorjahres
gesetzt:
Spiel 1: Erster AML 1 - Vierter AML 4 d
Spiel 2: Dritter AML 3 b - Erster AML 4 c
Spiel 3: Vierter AML 2 - Dritter AML 4 a
Spiel 4: Zweiter AML 3 a - Zweiter AML 4 b
Spiel 5: Vierter AML 1 - Vierter AML 4 a
Spiel 6: Vierter AML 3 b - Erster AML 4 b
Spiel 7: Erster AML 2 - Dritter AML 4 d
Spiel 8: Erster AML 3 a - Zweiter AML 4 c
Spiel 9: Zweiter AML 1 - Vierter AML 4 c
Spiel 10: Vierter AML 3 a - Erster AML 4 d
Spiel 11: Dritter AML 2 - Dritter AML 4 b
Spiel 12: Erster AML 3 b - Zweiter AML 4 a
Spiel 13: Dritter AML 1 - Vierter AML 4 b
Spiel 14: Dritter AML 3 a - Erster AML 4 a
Spiel 15: Zweiter AML 2 - Dritter AML 4 c
Spiel 16: Zweiter AML 3 b - Zweiter AML 4 d
(3) Sollte einer der qualifizierten Tipper nicht teilnehmen, rücken alle Tipper
entsprechend nach, der Nachrücker in den Ligapokal gilt dann als vierter Tipper
der entsprechenden Liga. Entsprechend wird bei mehreren Nachrückern verfahren.
(4) Sollte gemäß § 26 Absatz 3 ein Tipper nachrücken, ist
die Liga der Vorsaison des Nachrückers zu berücksichtigen. Sollte diese Liga höher
sein, als die Liga, in der dieser Tipper nachrückt, wird der Nachrücker nicht
als vierter, sondern als erster Tipper der entsprechenden Liga geführt. Die übrigen
Plätze werden entsprechend angepasst.
(5) Bis zum Tippabgabeschluss wird ein Soll-Spielplan vom Spielleiter erstellt,
der sich je nach Tippabgabe jedoch noch ändern kann. Nach Tippabgabeschluss ist
der Spielplan unter Berücksichtigung der Nachrücker entsprechend vom
Spielleiter zu korrigieren.
(6) Der Spielplan der weiteren Runden orientiert sich an den Finalrunden des
AML-Pokals (Sieger Spiel 1 - Sieger Spiel 2, Sieger Spiel 3 - Sieger Spiel 4,
usw.). Für die Nachrücker gelten die Regeln des
AML-Pokals (§ 23) entsprechend.
§ 28 § 26
Zu tippende Spiele im AML-Ligapokal
(1) Im AML-Ligapokal werden in jeder Runde neun
Wertungs- und drei Entscheidungsspiele getippt.
(2) Als Wertungsspiele sollen Spiele eines Spieltags der 2. Bundesliga, als
Entscheidungsspiele ausgewählte Spiele einer Regionalliga festgesetzt werden.
(3) Ist es aufgrund der Terminierung nicht möglich, Spiele gemäß Absatz 2
festzusetzen, können andere Wertungs- und Entscheidungsspiele gemäß
§ 21 Absatz 4 festgesetzt werden.
E. AML-WM-/EM-Tipp
§ 29
§ 27 Zu tippende Spiele im
AML-WM-/EM-Tipp |
| (1) Im AML-WM-/EM-Tipp werden in der Vorrunde alle Spiele
von allen für den AML-WM-/EM-Tipp gemeldeten Tippern getippt. Nach der
Vorrunde werden folgende Spiele getippt: |
| Runde |
Teilnehmer |
Wertungsspiele |
Entscheidungsspiele |
Achtelfinale
(nur bei WM) |
16 Teilnehmer |
8 |
4 |
| Viertelfinale |
8 Teilnehmer |
4 |
4 |
| Halbfinale |
4 Teilnehmer |
2 |
4 |
| Finale |
2 Teilnehmer |
1 |
4 |
|
| (2) Die Entscheidungsspiele werden von den
Spielleitern festgesetzt und sind zweite (bzw. dritte und vierte Tipps)
von den Wertungsspielen. |
| (3) Für die Vorrunde können die
Spielleiter Spieltage festsetzen, die mindestens eine Woche vor
Tippabgabeschluss bekannt gegeben werden müssen. Diese Spieltage gelten
als zusammenhängender Spieltag gemäß § 10. |
§ 30 § 28 Torverteilung
(1) Bei einer richtig getippten Tendenz (Sieg -
Unentschieden - Niederlage)
erhält der Tipper ein Tor. Ein weiteres Tor erhält dieser Tipper, wenn
außerdem die Tordifferenz korrekt getippt wurde (auch bei Unentschieden in der
Vorrunde).
Ein drittes Tor erhält dieser Tipper, wenn das Endergebnis vollständig korrekt
getippt wurde.
(2) Ein Spiel, das von der Spielinstanz umgewertet wird,
wird ersatzlos aus der Wertung des betreffenden Spieltages gestrichen.
(3) Ein Spiel wird inklusive einer eventuellen Verlängerung, bzw. inklusive
eines eventuellen Elfmeterschießens ausgewertet.
§ 31 § 29 Vorrunde
(1) Die Anzahl der Vorrundengruppen im AML-WM-/EM-Tipp richtet sich nach der
Anzahl der Vorrundengruppen des jeweils zu tippenden Wettbewerbs.
(2) Für die Auslosung der Vorrundengruppen ist zu beachten, dass die Tipper der
Ligen möglichst gleichmäßig auf alle vorhandenen Gruppen verteilt werden.
(3) In der Vorrunde werden alle nach § 30
§ 28 ermittelten Tore dem Tipper
gutgeschrieben.
(4) Die Tabelle errechnet sich nach der Anzahl der erzielten Tore. Die beiden
Tipper mit den meisten Toren in ihrer Gruppe erreichen die nächste Runde.
(5) Bei Gleichstand entscheidet die höhere Anzahl der Spiele, in denen man drei
Tore erzielt hat. Sollte weiterhin ein Gleichstand bestehen, entscheide die
höhere Anzahl der Spiele, in denen man zwei Tore erzielt hat.
(6) Sollte nach Absatz 5 erneut Gleichstand bestehen, entscheidet das Los über
den Einzug in die nächste Runde.
(7) Sollte in der Runde, die der Vorrunde direkt
folgt, ein eigentlich platzierter Tipper nicht tippen, rückt statt dessen
der nächstplatzierte Tipper nach. Der nachrückende Tipper nimmt den
Platz des Nichttippers direkt ein.
§ 32 § 30 Finalrunde
(1) In der Finalrunde treten die über die Vorrunde qualifizierten Tipper gegen einen anderen Tipper an.
Der Spielplan orientiert sich dabei an den jeweiligen Wettbewerb.
(2) Der Sieger nach dem nach § 30 §
28 ermittelten Ergebnis erreicht die nächste
Runde, wobei zunächst nur die Wertungsspiele berücksichtigt werden.
(3) Steht eine Spielpaarung nach den Wertungsspielen unentschieden, entscheidet
das erste Entscheidungsspiel der betreffenden Runde über einen Einzug in die
nächste Runde. Ist dann immer noch keine Entscheidung gefallen, entscheiden die
weiteren Entscheidungsspiele der betreffenden Runde, wobei jedes Spiel immer
für sich betrachtet wird. Die Auswertung wird abgebrochen, sobald ein Tipper in
Führung gegangen ist. Dieser Tipper wird zum Sieger dieser Spielpaarung
erklärt.
(4) Steht nach Auswertung der Entscheidungsspiele immer noch kein Sieger fest,
folgt ein Abgleich aller Wertungsspiele der betreffenden Runde wie in Absatz 3
beschrieben. Die Auswertung wird abgebrochen, sobald ein Tipper in Führung
gegangen ist. Dieser Tipper wird zum Sieger dieser Spielpaarung erklärt.
(5) Steht nach zweiter Auswertung der Wertungsspiele erneut kein Sieger fest,
werden die Punkte der vorangegangenen Runde der betroffenen Tipper wie in Absatz
3 beschrieben abgeglichen. Die Auswertung wird abgebrochen, sobald ein Tipper in
Führung gegangen ist. Dieser Tipper wird zum Sieger dieser Spielpaarung
erklärt.
(6) Sollte auch nach Absatz 5 keine Entscheidung herbeigeführt werden,
entscheidet das Los über den Sieg zwischen den betreffenden Tippern.
F. Qualifikation zu Wettbewerben der Champions-Tipp-League
§ 33 § 31 Verteilung der CTL- und CTL-Cup-Plätze
(1) Die für die CTL und den CTL-Cup zu vergebenden Plätze werden in
folgender Reihenfolge vergeben: Meister AML 1, Meister AML 2, Meister AML 3 a,
Meister AML 3 b, Meister AML 4 a, Meister AML 4 b, Meister AML 4 c, Meister AML
4 d, AML-Pokal-Sieger, AML-Ligapokal-Sieger, AML-WM-/EM-Tipp-Sieger (sofern in dem betreffenden Jahr
ausgespielt). Weitere vorhandene Plätze werden vollständig der AML 1
zugeschlagen. Es werden zunächst die Plätze der CTL, danach die Plätze im
CTL-Cup vergeben.
(2) Verzichtet ein Tipper, dem nach Absatz 1 ein Platz in der CTL oder im
CTL-Cup zustehen würde, auf eine Teilnahme, bleibt dieser Platz der
betreffenden Liga, bzw. dem betreffenden Wettbewerb erhalten. Der jeweils
Nächstplatzierte rückt in diesem Fall nach.
§ 34 CTL-WM-/EM-Tipp-Qualifikation
(1) Die zur Verfügung stehenden Plätze im CTL-WM-/EM-Tipp werden im Rahmen
einer eigenen Qualifikation vergeben.
(2) Getippt werden die entsprechenden Qualifikationsspiele des jeweiligen
Wettbewerbs. Die Spielleiter können im Ausnahmefall festlegen, dass nicht alle
Qualifikationsspiele getippt werden (z. B. bei kurzfristiger Verlegung von
Spielen).
(3) Die Qualifikation zum CTL-WM-/EM-Tipp findet in einer einzigen Gruppe
statt. Weiterhin gelten für die CTL-WM-/EM-Tipp-Qualifikation §
29 § 27 Absatz 3, §
30 § 28 und § 31
§ 29 Absätze 2 bis 6.
G. AML-Rangliste
§ 35 § 32 Rangliste, berücksichtigungsfähige Wettbewerbe
(1) Die Spielleiter erstellen monatlich zu Monatsbeginn eine Rangliste mit
allen Teilnehmern der AML, in denen die Wettbewerbe der jeweils vergangenen 12
Monate berücksichtigt werden.
(2) Tipper, die die AML per Ausstieg oder Ausschluss verlassen haben, werden bis
zu dem Zeitpunkt in dieser Rangliste geführt, bis die erreichten Punkte wieder
gestrichen werden.
(3) Für die Ermittlung der Rangliste berücksichtigt werden der Bundesliga-Tipp
der AML, der AML-Pokal, die Qualifikation für den AML-Pokal, der
AML-WM-/EM-Tipp und der CTL-WM-/EM-Qualifikationstipp. Weiterhin werden die
Wettbewerbe der CTL, des CTL-Cups und des CTL-WM-/EM-Tipps berücksichtigt, wenn
der Tipper als Vertreter der AML in einem dieser Wettbewerbe antritt.
§ 36 § 33 Wettbewerbe und Punkte für die Rangliste
(1) Der Bundesliga-Tipp der AML werden die Punkte wie bei der Ermittlung der
entsprechenden Tippliga-Tabelle (§ 17, Absätze 2 und 3) für die Rangliste
verteilt.
(2) In den KO-Wettbewerben (AML-Pokal, Finalrunde AML-WM-/EM-Tipp, CTL, CTL-Cup,
Finalrunde CTL-WM-/EM-Tipp) werden die Punkte zunächst wie beim Bundesliga-Tipp
verteilt, wobei nur die Ergebnisse nach den Wertungsspielen herangezogen werden.
Im Falle eines Unentschiedens erhält der Sieger nach den Entscheidungsspielen
einen Zusatzpunkt. Die Tore werden nach dem endgültigen Ergebnis, d. h.
inklusive Entscheidungsspielen bei Unentschieden, berücksichtigt.
(3) Im CTL-WM-/EM-Tipp erreichte Punkte des Teams werden jedem Tipper des
betreffenden Teams vollständig gutgeschrieben. Für das Torverhältnis werden
die erzielten Tore des betreffenden Tippers angesetzt. Als Gegentore werden 1/3
der gewerteten Gegentore des Teams angesetzt, die grundsätzlich auf volle Tore
abgerundet werden.
(4) In Wettbewerben, in denen lediglich die Tore gesammelt werden (Vorrunde des
AML-WM-/EM-Tipps, CTL-WM-/EM-Tipp-Qualifikation), werden die Punkte wie folgt
verteilt: Pro Spieltag wird der jeweils Torbeste ermittelt. Dieser Tipper, sowie
alle Tipper, die mindestens 75 % seiner Tore erreicht haben, erhalten vier
Punkte für den betreffenden Spieltag. Die Tipper, die mindestens 50 % und
weniger als 75 % des torbesten Tippers erreicht haben, erhalten drei Punkte für
den betreffenden Spieltag. Die Tipper, die mindestens 25 % und weniger als 50 %
des torbesten Tippers erreicht haben, erhalten zwei Punkte für den betreffenden
Spieltag. Die Tipper, die weniger als 25 % des torbesten Tippers erreicht haben,
erhalten einen Punkte für den betreffenden Spieltag, was auch für Tipper gilt,
die Tipps für den betreffenden Spieltag abgegeben haben, jedoch keine Punkte erzielt
haben. Tipper, die keine Tipps für den betreffenden Spieltag abgegeben haben,
erhalten keine Punkte. Für das Torverhältnis werden die erzielten Tore des
betreffenden Tippers angesetzt. Als Gegentore wird der Durchschnitt aller
erzielten Tore des betreffenden Spieltages angesetzt, der grundsätzlich auf
volle Tore abgerundet wird.
(5) Den Tippern abgezogene Punkte werden in der Rangliste ebenfalls abgezogen.
§ 37 § 34 Rangfolge
(1) Die Rangliste errechnet sich wie die Tabelle des
Bundesliga-Tipps (§ 17 Absatz 4).
(2) Abweichend von Absatz 1 wird bei Punkt- und Torgleichheit jedoch keine
weitere Unterscheidung vorgenommen, so dass ein Platz auch mehrfach vergeben
werden kann.
§ 38 § 35 Wanderpokal der AML-Rangliste
(1) Der Wanderpokal für den AML-Ranglistenersten wird einmal jährlich an
den Führenden der AML-Rangliste vergeben.
(2) Für die Vergabe des Wanderpokals ist die erste Rangliste bindend, die nach
Ablauf der Saison (§ 2 Absatz 2) erstellt wird.
(3) Sollten zwei oder mehr Tipper in der für die Vergabe des Wanderpokals
geltenden Rangliste den Platz des Ranglistenersten einnehmen, so sind alle
betroffenen Tipper auf dem Pokal zu vermerken.
(4) Ansonsten gelten die Regeln des Allgemeinen Teils für die Pokalvergabe (§
12).
H. Inkrafttreten
§ 39 § 36 Inkrafttreten dieser Regeln
Diese Regeln treten mit Ablauf der Widerspruchsfrist (bis
10.07.2009 19.06.2011 - somit
am 11.07.2009 20.06.2011) in Kraft, sofern kein
Widerspruch der teilnehmenden Tipper innerhalb dieser Frist erfolgt.
Rodenkirchen, 30. Juni 2009
12. Juni 2011
Für die Ahnungslose-Maurer-Liga (AML)
Holger Stolle
(Spielleiter) |
Bodo Meyer
(Spielleiter) |
Benjamin Lampe
(stv. Spielleiter) |
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