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Regeln der Ahnungslose-Maurer-Liga

Die nachfolgenden Regeln gelten für männliche und weibliche Personen gleichermaßen. Allein aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde davon abgesehen, die betreffenden Personen in der männlichen und weiblichen Form anzugeben.

A. Allgemeiner Teil

§ 1 Außerkraftsetzung der alten Regeln
Mit Inkrafttreten dieser Regeln werden die Regeln zur Ahnungslose-Maurer-Liga von 04. Juli 2008 30. Juni 2009 in allen Punkten außer Kraft gesetzt.

§ 2 Gültigkeit, Saison und Regeländerungen
(1) Diese Regeln gelten für sämtliche Tipper, die an einem Wettbewerb der Ahnungslose-Maurer-Liga (AML) teilnehmen. Die Regeln des allgemeinen Teils gelten grundsätzlich für alle auf www.ahnungslose-maurer.de angebotenen Tippspiele, Ausnahmen müssen in der betreffenden Regeln aufgeführt sein.
(2) Änderungen dieser Regeln sind in der laufenden Saison nur unter Beachtung der Absätze 3 und 4 möglich. Eine Saison beginnt mit dem ersten Spieltag und endet mit dem letzten Spieltag der Fußball-Bundesliga oder, falls dieser Termin später ist, dem DFB-Pokal-Finale. In Jahren, in denen es eine Europa- oder Weltmeisterschaft gibt, endet die Saison mit dem Finale des betreffenden Wettbewerbs. Änderungen werden, sofern kein Widerspruch der teilnehmenden Tipper erfolgt, eine Woche nach Veröffentlichung auf der Homepage wirksam.
(3) Erfordern zwingende Gründe eine Änderung der Regeln während der laufenden Saison, so können diese nur dann vorgenommen werden, wenn mindestens 50 % der teilnehmenden Tipper dieser Änderung zustimmen. Soll aus anderen Gründen eine Änderung der Regeln während der laufenden Saison erfolgen, ist dieses nur möglich, wenn mindestens 75 % der teilnehmenden Tipper dieser Änderung zustimmen. Eine Zustimmung gilt auch dann als erteilt, wenn trotz Aufforderung auf der Homepage unter Beachtung einer Frist von einer Woche kein Widerspruch des Tippers erfolgt.
(4) Änderungen der e-mail-Adressen (§ 3) und der AML-Handy-Nr. (§ 9) sind jederzeit möglich und müssen nicht protokolliert werden. Gleiches gilt für offenbare Unrichtigkeiten (z. B. Rechtschreibfehler, fehlerhafte Verweise).
(5) Änderungen dieser Regeln zwischen zwei Saisons sind gültig, wenn auf der Titelseite von www.ahnungslose-maurer.de auf diese Änderungen deutlich hingewiesen wurde und spätestens nach 10 Tagen einer Woche nach Veröffentlichung der neuen Regeln kein Widerspruch der teilnehmenden Tipper erfolgt ist.
(6) Ein Widerspruch ist zu begründen. Ein unbegründeter Widerspruch wird zurückgewiesen.
(7) Nach Ablauf der Widerspruchsfrist und erfolgtem Widerspruch können die Spielleiter festlegen, dass die nicht bemängelten Regel gültig sind. Über die bemängelten Regeln entscheiden die Spielleiter nach Rücksprache mit dem Widersprechenden.
(8) Für Regeln, die aufgrund eines Widerspruchs von den Spielleitern korrigiert wurden, können die Spielleiter festlegen, dass die neu verfassten Regeln sofort nach Veröffentlichung gültig sind. Sollte nach der Korrektur die Widerspruchsfrist nach Absatz 5 noch nicht abgelaufen sein, tritt die Gültigkeit frühestens nach Ablauf dieser Frist ein.

§ 3 Spielleiter und Webmaster
Spielleiter AML 1, AML 3 a, AML 4a, AML 4 b, AML-Pokal, AML-Ligapokal, WM-/EM-Tipp, AML-Wartesaal und stv. Spielleiter AML 2, AML 3 b, AML 4 c, AML 4 d: Holger Stolle - e-mail holly@ahnungslose-maurer.de 
Spielleiter AML 2, AML 3 b, AML 4 c, AML 4 d und stv. Spielleiter AML 1, AML 3 a, AML 4a, AML 4 b, AML-Pokal, AML-Ligapokal, WM-/EM-Tipp, AML-Wartesaal: Bodo Meyer - e-mail bodo@ahnungslose-maurer.de 
zweiter stv. Spielleiter AML 1, AML 2, AML 3 a, AML 3 b, AML 4a, AML 4 b, AML 4 c, AML 4 d, AML-Pokal, AML-Ligapokal, WM-/EM-Tipp, AML-Wartesaal: Benjamin Lampe - e-mail benjorno@ahnungslose-maurer.de 
Die Spielleiter vertreten sich gegenseitig und sind beide vollwertige Ansprechpartner für Tipper der AML. Der zweite stellvertretende Spielleiter vertritt die Spielleiter, wenn beide Spielleiter nicht zur Verfügung stehen.

§ 4 Wettbewerbe der AML
(1) Folgende Wettbewerbe werden in der AML angeboten:
a) Bundesliga-Tipp der AML (AML 1 bis AML 4 a/b/c/d)
b) AML-Wartesaal (Nachrücker für den Bundesliga-Tipp der AML)
c) DFB-Pokal-Tipp (AML-Pokal)
d) AML-Ligapokal (2. Bundesliga, 3. Liga, o. ä.)
e) WM-/EM-Tipp (AML-WM-/EM-Tipp)
f) WM-/EM-Qualifikations-Tipp (CTL-WM-/EM-Qualifikationstipp)
(2) Weitere Tippspiele können von den Spielleitern angeboten werden. Für solche Tippspiele sind vorläufige Regeln festzusetzen, die bis zum Ablauf der Saison gelten, in der die betreffenden Tippspiele gestartet wurden. Anschließend sind diese Regeln in die Gesamtregeln einzuarbeiten.
(3) Für die Wettbewerbe a), c) und e) müssen die Tipper vor Ablauf der vorangegangenen Saison gemeldet haben. Erfolgt trotz Anfrage keine Antwort von einem Tipper, wird vorausgesetzt, dass dieser zwar weiter am Bundesliga-Tipp der AML, nicht aber an den weiteren Wettbewerben teilnehmen will. Eine Anfrage zusammen mit einem Tippschein ist hier ausreichend.
(4) Ein Einstieg in den WM-/EM-Qualifikations-Tipp (Wettbewerb f) ist jederzeit möglich.
(5) (4) Tipper aus dem AML-Wartesaal haben kein Startrecht an den in Absatz 1 Buchstabe a, c bis f e genannten Wettbewerben. Ausnahmen können von den Spielleitern zugelassen werden.

§ 5 Sollstärke der Tippliga und teilnehmende Tipper der AML
(1) Die Sollstärke jeder Tippliga ist zwingend übereinstimmend mit jeweiligen Stärke der Fußball-Bundesliga der betreffenden Saison.
(2) Ändert sich die Stärke der Fußball-Bundesliga, so soll entsprechend der gleichen Auf- und Abstiegsregelung der betreffenden Bundesliga-Saison die Stärke der Tippliga angepasst werden. Die Spielleiter können eine abweichende Bestimmung festsetzen, wenn eine gleiche Regelung nicht umsetzbar wäre, die Entstehung einer weiteren Tippliga zur Folge hätte oder Tipper durch diese Umsetzung nicht mehr an der AML teilnehmen könnten.
(3) Die Teilnahme an allen Wettbewerben ist nur dann möglich, wenn die Tipper Teilnehmer des Bundesliga-Tipps sind. Ausnahmen können die Spielleiter zulassen, wenn dadurch keiner der an der AML teilnehmenden Tipper an einer Teilnahme des betreffenden Wettbewerbs gehindert wird.
(4) An den Wettbewerben der AML kann jede natürliche Person nur einmal teilnehmen.

§ 6 Spielpläne und Auslosungen
(1) Die Spielpläne für die Ahnungslose-Maurer-Ligen werden rechtzeitig, d. h. mindestens zwei Wochen vor Beginn der Saison, von den Spielleitern erstellt und auf der Homepage bekannt gegeben.
(2) Die erste Runde des AML-Pokals und der AML-Pokal-Qualifikation sowie Die Vorrunde der WM-/EM-Tipps werden wird ausgelost und spätestens zwei Tage nach der Auslosung auf der Homepage bekannt gegeben. Nach der ersten zweiten Runde (AML-Pokal und -Qualifikation), bzw. der Vorrunde (WM-/EM-Tipps) gelten Setzlisten, die spätestens mit Beginn der ersten Runde, bzw. der Vorrunde bekannt gegeben werden.
(3) Eine Auslosung ist gültig, wenn entweder beide Spielleiter oder einer der beiden Spielleiter und mindestens zwei weitere Tipper der AML bei der Auslosung anwesend sind. Erfolgt eine Auslosung ohne Einhaltung dieser Kriterien, ist dieses unbeachtlich, wenn die Auslosung auf der Homepage veröffentlich wurde und nicht innerhalb einer Woche von einem Tipper der AML per e-mail oder Forumseintrag bemängelt wurde.

§ 7 Ausstieg und Ausschluss eines Tippers aus der AML
(1) Jeder Tipper der AML kann ohne Einhaltung einer Frist durch Erklärung des Verzichts einer Teilnahme an den Wettbewerben der AML aus der Tippliga aussteigen. Der Ausstieg gilt in diesem Fall ab dem Zeitpunkt, den der Tipper vorgegeben hat, sofern keine frühere Disqualifikation gemäß Absatz 2 erfolgt. Ist von dem Tipper kein Termin genannt worden, gilt der Ausstieg ab dem Tag, der dem Tag der Erklärung folgt.
(2) Ein Tipper wird aus der Tippliga ausgeschlossen, wenn dieser eine rote Karte gemäß Absatz 3 erhalten hat.
(3) Die Spielleiter führen eine Verwarnliste, in der die Nichtabgabe der Tipps festgehalten und die im Internetauftritt der Tippliga einzusehen ist. Pro Nichtabgabe der Tipps erhält ein Tipper eine gelbe Karte. Erfolgt die Nichtabgabe der Tipps an zwei aufeinander folgenden Spieltagen oder ist es die fünfte Nichtabgabe der Tipps innerhalb einer Saison, erhält ein Tipper die orange Karte als Ausschlussdrohung. Erfolgt die Nichtabgabe der Tipps an drei aufeinander folgenden Spieltagen oder ist es die sechste Nichtabgabe der Tipps innerhalb einer Saison, erhält ein Tipper die rote Karte. Eine orange Karte wird in eine gelbe Karte umgewandelt, wenn es nicht die fünfte Karte ist und am der Vergabe der orangen Karte folgenden Spieltag eine Tippabgabe des betreffenden Tippers erfolgte. Eine gelbe, orange oder rote Karte wird nicht vergeben, wenn ein Tippabgabeschluss mehr als sechs Stunden vor Spielbeginn festgesetzt oder wurde.
(4) Vor Beginn einer Saison werden alle Karten gemäß Absatz 3 wieder gestrichen.
(5) Gegen einen Ausschluss nach Absatz 2 kann der betroffene Tipper innerhalb von drei Tagen nach dem Ausschluss Widerspruch einlegen, der zu begründen ist. Die Spielleiter entscheiden gemeinsam über diesen Widerspruch.
(6) Abweichend von Absatz 2 wird ein Tipper der Tippclubs BTC "Die Ahnungslosen" von 1986 und STC "Die Maurer" in einem dort behandelten Fall nicht ausgeschlossen, sondern mit einem Zwangsabstieg in die unterste Liga belegt, der nach Ablauf der betreffenden Saison erfolgt. Auch einem solchen Tipper steht der Widerspruch nach Absatz 3 5 zu.
(7) Ein Tipper kann aus der AML ausgeschlossen werden, wenn dieser vorsätzlich gegen die Regeln der AML verstoßen hat, insbesondere einen Täuschungsversuch vorgenommen hat. Vor einem Ausschluss ist dem Tipper der Verstoß der Regeln darzulegen und anzuhören. Für die Anhörung ist dem betreffenden Tipper eine Frist von mindestens 24 Stunden zu setzen. Nach Eingang der Antwort oder nach Ablauf der gesetzten Frist entscheiden die Spielleiter gemeinsam über einen Ausschluss. Statt eines Ausschlusses kann auch eine Entscheidung entsprechend § 14 der Regeln erfolgen.
(8) Mit einem Ausstieg oder einem Ausschluss aus dem Bundesliga-Tipp der AML erlöschen alle anderen Startrechte an den weiteren Wettbewerben der AML. Ist ein ausgeschlossener Tipper noch in einem weiteren Wettbewerb aktiv, wird dessen Startplatz an den Tipper vergeben, der in der jeweils vorherigen Runde gegen den ausgeschlossenen Tipper ausgeschieden ist.

§ 8 Aufnahme eines neuen Tippers und Übernahme der Punkte
(1) Die Aufnahme eines neuen Tippers für einen ausgeschlossenen Tipper ist erst dann möglich, wenn die in § 7 Absatz 5 abgelaufene Widerspruchsfrist abgelaufen ist.
(2) Die Aufnahme eines neuen Tippers für einen freiwillig ausscheidenden Tipper ist zu dem Termin möglich, zu dem dessen Ausstieg nach § 7 Absatz 1 gültig geworden ist.
(3) Ein freier Platz in der AML wird durch den Führenden des AML-Wartesaals (§ 19) ersetzt. Für die Ermittlung des Führenden gilt der Zeitpunkt der Gültigkeit des Ausschlusses gemäß Absatz 1, bzw. des Austritts gemäß Absatz 2. Der Führende wird dann vom Spielleiter angeschrieben und aufgefordert, seine Teilnahme an der AML innerhalb von 24 Stunden zu bestätigen. Erfolgt diese Bestätigung nicht innerhalb dieses Zeitraums, wird der freie Platz an den Nächstplatzierten des AML-Wartesaals vergeben, der seine Teilnahme ebenfalls innerhalb von 24 Stunden bestätigen muss. Entsprechend wird verfahren, wenn diese Bestätigung ebenfalls nicht erfolgt. Meldet sich ein potentieller Nachrücker nach Ablauf seiner gesetzten Frist, kann er doch nachrücken, falls einer der Nächstplatzierten seine Meldung nicht in der ihm gesetzten Frist abgegeben hat.
(4) Ein Nachrücken aus dem Wartesaal ist erst dann möglich, wenn der nachrückende Tipper im AML-Wartesaal wenigstens einen Spieltag getippt hat.
(5) Sollte ein Platz in der AML zu vergeben sein, im AML-Wartesaal aber keine Interessanten vorhanden sein, wird der freie Platz bis zu seiner Besetzung mit dem Ersatztipp gemäß § 16 gewertet. In einem solchen Fall bleiben Punkte, die ein Ersatztipp erzielt, entgegen § 17 Absatz 3 dennoch erhalten.
(6) Ein Tipper, der nach § 7 Absatz 2 ausgeschlossen wurde, kann sich nach seinem Ausschluss wieder im AML-Wartesaal anmelden.
(7) Mit Beginn des der Anmeldung folgenden Spieltages, übernimmt der neue Tipper den Punkte- und Tabellenstand des ausgeschiedenen, bzw. ausgeschlossenen Tippers. Dem ursprünglichen Tipper auferlegte Minuspunkte bleiben bis zum Ende der laufenden Saison bestehen.
(8) Nach Abschluss der Saison gilt ein Tipper, der in der AML 1, der AML 2 oder eine AML 3 eingestiegen ist, als Absteiger in eine AML 4. Sollte ein solcher Tipper in seiner Klasse einen Aufstiegsplatz erreichen, bzw. in der AML 1 einen der ersten drei Plätze belegen, gilt er als Absteiger in eine AML 3, bzw. hält in der AML 3 die Klasse.
(9) Qualifiziert sich ein im Laufe der Saison eingestiegener Tipper aufgrund seiner Platzierung am Saisonende für einen anderen Wettbewerb (CTL, CTL-Cup, AML-Pokal, AML-Ligapokal), bleibt ihm dieses Startrecht erhalten, wenn der Tipper wenigstens die Hälfte der Saisonspieltage selbst getippt hat oder bei weniger Spieltagen mit den selbst erreichten Punkten ebenfalls die Qualifikation geschafft hätte. Spieltage, an denen wegen Nichtabgabe der Tipps ein Ersatztipp eingetragen wurden, gelten in diesem Fall als selbst getippt. 

§ 9 Tippabgabe
(1) Die Tipps müssen bis zum Tippabgabeschluss bei den Spielleitern abgegeben werden. Mit der rechtzeitigen Abgabe der Tipps über den auf der Homepage geschalteten Tippschein ist diese Vorgabe erfüllt.
(2) Die Tipps gelten ebenfalls als abgegeben, wenn diese bis zum Tippabgabeschluss bei einem der Spielleiter der beteiligten Tippclubs BTC "Die Ahnungslosen" von 1986 und STC "Die Maurer" abgegeben werden.
(3) Erfolgt eine Abgabe der Tipps bei einem der Spielleiter, so ist eine nachträgliche Änderung der Tipps nicht mehr möglich. Die Spielleiter können bei offensichtlichen Versehen (z. B. zweistelligen Tipps oder Unentschieden bei KO-Spielen) Ausnahmen zulassen. In diesem Fall kann nur der Tipp des betreffenden Spiels geändert werden. So eine Änderung ist nur bis zur Veröffentlichung der betreffenden Tippliste möglich. Die Spielleiter sind nicht verpflichtet, auf offensichtliche Versehen hinzuweisen.
(4) Der Tippschein ist durch die Spielleiter spätestens fünf Tage vor Beginn des ersten Spieles des betreffenden Spieltages auf der Homepage zur Verfügung zu stellen. Eine kürzere Frist ist insbesondere für den WM-/EM-Tipp möglich, wenn die vorhergehende Runde zu dem betreffenden Termin noch nicht abgeschlossen ist.
(5) Wird ein Spiel eines Spieltages um mehr als eine Woche vorverlegt, können die Spielleiter dieses Spiel aus dem Tippschein nehmen und vorab tippen lassen.
(6) Wird ein Spiel eines Spieltages nach hinten verlegt, wird dieses Spiel zusammen mit den restlichen Spielen des betreffenden Spieltages getippt.
(7) Bei einer Tippabgabe über das AML-Handy (01 76 / 94 15 61 05), Telefon oder die privaten Handys der Spielleiter werden grundsätzlich nur Pauschaltipps angenommen (z. B. alle Spiele 2:1 oder die Tipps der SportBild). Es ist nicht möglich, die Tipps eines anderen Tippers als Pauschaltipp zu werten. Ausnahmen liegen im Ermessen der Spielleiter, abgesehen von der Übernahme der Tipps eines anderen Tippers, die nicht möglich ist.
(8) Die Tipps können außerdem mit Angabe der Paarungen an die in § 3 angegebenen e-mail-Adressen geschickt werden. Sind die Paarungen in dieser e-mail nicht mit aufgeführt, werden die Tipps in der Reihenfolge eingetragen, die der Reihenfolge der Spiele auf dem Tippschein entspricht.

§ 10 Tippabgabeschluss
(1) Der Tippabgabeschluss für alle Wettbewerbe der AML ist von den Spielleitern festzulegen und spätestens fünf Tage vor diesem Termin auf der Homepage bekannt zu geben.
(2) Der Tippabgabeschluss soll spätestens drei Stunden vor Beginn des ersten Spieles des betreffenden Spieltages festgesetzt werden. Ausnahmen dazu liegen im Ermessen der Spielleiter, sofern der Zeitraum von 24 Stunden vor Beginn des ersten Spieles des betreffenden Spieltages nicht überschritten wird.
(3) Ein bereits festgesetzter Tippabgabeschluss kann in begründeten Fällen vorverlegt werden. Begründete Fälle sind insbesondere kurzfristig vorgezogene Spiele der Bundesliga. Sollte eine Vorverlegung weniger als drei Tage vor dem ursprünglichen Tippabgabeschluss erfolgen, so ist das betroffene Spiel, bzw. sind die betroffenen Spiele aus dem Spielschein zu nehmen und getrennt von den anderen Spielen zu tippen. Resultiert aus der Vorverlegung eines bereits festgesetzten Tippabgabeschlusses eine Nichtabgabe der Tipps, gilt diese nicht als Nichtabgabe gemäß § 7 Absatz 2.
(4) Ein bereits festgesetzter Tippabgabeschluss kann jederzeit und kurzfristig bis zum Beginn des ersten Spieles des betreffenden Spieltages nach hinten verlegt werden.
(5) Nach Veröffentlichung der Tipplisten des betreffenden Wettbewerbs ist eine Tippabgabe nicht mehr möglich. Ausgenommen davon ist die irrtümliche Veröffentlichung durch die Spielleiter, wobei § 11 Absatz 4 zu beachten ist.

§ 11 Veröffentlichung der Tipplisten
(1) Die Tipplisten mit den eingetragenen Tipps aller Tipper sind direkt nach Tippabgabeschluss von den Spielleitern online zu setzen.
(2) Liegen die Tipps einer Liga vollständig vor, können die Tipps dieser Liga auch bereits nach Vervollständigung online gesetzt werden.
(3) Eine Veröffentlichung der Tipps eines Tippers vor Tippabgabeschluss ist ausgeschlossen, wenn der jeweilige Gegner zu dem Zeitpunkt der Veröffentlichung noch nicht getippt hat.
(4) Erfolgt eine irrtümliche Veröffentlichung von Tipps durch die Spielleiter, so dürfen die Tipper, deren Tipps veröffentlicht wurden, entgegen § 9 Absatz 3 ihre Tipps bis zum festgesetzten Tippabgabeschluss noch einmal abändern.

§ 12 Pokale
(1) Für einige Wettbewerbe der AML werden Wanderpokale ausgespielt. Sieger der Wanderpokale sind die Tipper, die den jeweiligen Wettbewerb nach dessen Abschluss gewonnen haben.
(2) Alle Wanderpokale bleiben im Eigentum der Ahnungslose-Maurer-Liga. Ausnahmen davon können die Spielleiter in Vereinbarung mit dem Stiftenden des betreffenden Pokals zulassen.
(3) Anspruch auf eine Pokalübergabe besteht lediglich dann, wenn die Sieger der betreffenden Wanderpokale bei der Pokalübergabe anwesend sind. Die Spielleiter können Ausnahmen zulassen.
(4) In begründeten Fällen können die Spielleiter die Pokalübergabe verweigern. Begründete Fälle liegen insbesondere dann vor, wenn der Sieger des Pokals nicht weiter an der AML teilnimmt oder mehr als 50 km von Rodenkirchen entfernt wohnt.
(5) Ein Wanderpokal ist vom Inhaber spätestens eine Woche vor Ablauf der Saison an die Spielleiter zurück zu geben. Die Spielleiter haben die betreffenden Tipper mindestens eine Woche vor diesem Termin dazu aufzufordern. Die Spielleiter können nach Vereinbarung einen späteren Termin für die Rückgabe zulassen.
(6) Hat ein Tipper, der nach § 7, bzw. aus sonstigen Gründen ausgeschlossen wurde oder ein Tipper, der seine Teilnahme an der AML beendet hat, noch einen Wanderpokal in seinem Besitz, so hat er diesen sofort nach Ausschluss, bzw. nach Beendigung seiner Teilnahme, spätestens nach Aufforderung durch den Spielleiter an den Spielleiter zurück zu geben. 

§ 13 Kosten der Teilnahme
Die Teilnahme an der Ahnungslose-Maurer-Liga und den weiteren auf der Homepage angebotenen Tippspiele ist abgesehen von den persönlichen Kosten für die Tippabgabe (Internet- oder Telefongebühren) kostenlos.

§ 14 Nicht geregelte Sachverhalte
(1) Sollte aufgrund eines Vorfalls, der in diesen Regeln nicht behandelt wurde, eine Entscheidung notwendig werden, entscheiden beide Webmaster gemeinsam über diesen Vorfall.
(2) Erfolgt eine Entscheidung nach Absatz 1, ist der betroffene, bzw. die betroffenen Tipper darauf hinzuweisen. Ihnen ist die Möglichkeit zu geben, innerhalb von drei Tagen einen Einspruch einzulegen, der an den Spielleiter zu richten ist.
(3) Wurde ein Einspruch nach Absatz 2 innerhalb der festgesetzten Frist eingelegt, haben die Spielleiter Ihre Entscheidung zu dem betreffenden Sachverhalt durch alle Mitglieder der AML überprüfen zu lassen. Die Überprüfung erfolgt durch Umfrage auf www.ahnungslose-maurer.de und muss mindestens 48 Stunden zur Verfügung stehen. Die Umfrage ist so durchzuführen, dass sichergestellt ist, dass jedes Mitglied nur einmal abstimmen kann. Damit eine Entscheidung der Mitglieder der AML Gültigkeit hat, muss diese die einfache Mehrheit aufweisen und von mindestens 20 Prozent der Mitglieder der AML ausgewählt worden sein. Werden diese Werte nicht erreicht, bleibt die Entscheidung der Spielleiter bestehen.
(4) Als Strafen für regelwidriges Verhalten können Nichtwertungen von Tippabgaben von betreffenden Spieltagen, Verwarnungen in Form einer weiteren Karte in der Verwarnungsübersicht, Punktabzüge für die laufende oder direkt folgende Saison oder ein Zwangsabstieg ausgesprochen werden.

 

B. Bundesliga-Tipps der Ahnungslose-Maurer-Liga

§ 15 Torverteilung
(1) Bei einer richtig getippten Tendenz (Sieg - Unentschieden - Niederlage) erhält der Tipper ein Tor. Ein weiteres Tor erhält dieser Tipper, wenn außerdem die Tordifferenz korrekt getippt wurde (gilt auch bei Unentschieden). Ein drittes Tor erhält dieser Tipper, wenn das Endergebnis vollständig korrekt getippt wurde.
(2) Ein Spiel, das von der Spielinstanz umgewertet wird, wird ersatzlos aus der Wertung des betreffenden Spieltages gestrichen.

§ 16 Ersatztipp für Nichttipper
(1) Hat ein Tipper an einem Spieltag nicht getippt, werden für diesen Tipper Ersatztipps aus einer externen Quelle in die Tippliste eingetragen und ausgewertet, die farbig hervorzuheben sind. 
(2) Als externe Quelle gelten unter anderem Tipps aus Sportzeitschriften, aus dem Teletext und Tipps von Tippern einer anderen AML. Die Auswahl der externen Quelle liegt im Ermessen der Spielleiter.

§ 17 Ligawertung
(1) Jeder Tipper tritt an jedem Spieltag gegen einen anderen Tipper an.
(2) Nach dem nach § 15 ermittelten Ergebnis werden die Punkte wie in der Fußball-Bundesliga verteilt: Sieg = 3 Punkte, Unentschieden = 1 Punkt, Niederlage = 0 Punkte.
(3) Wurden für einen Nichttipper Tipps aus einer externen Quelle gemäß § 12 eingetragen, werden dem betreffenden Nichttipper die Punkte, die er aus diesem Spiel erhalten hat, wieder aberkannt. Die Tore bleiben aus technischen Gründen bestehen.
(4) Die Tabelle errechnet sich wie in der Bundesliga, d. h. dass zunächst die erreichten Punkte, dann die Tordifferenz und danach die mehr erzielten Tore zählen. Sollte dann immer noch ein Gleichstand bestehen, zählt der direkte Vergleich aus Hin- und Rückspiel der betreffenden Saison. Zuletzt entscheidet das Los über die Platzierung.

§ 18 Auf- und Abstiegsregelung
(1) Die Plätze 16 bis 18 der AML 1 steigen ab in die AML 2.
(2) Die Plätze 1 bis 3 der AML 2 steigen auf in die AML 1. Die Plätze 15 und 17 steigen ab in die AML 3 a. Die Plätze 16 und 18 steigen ab in die AML 3 b.
(3) Die Plätze 1 und 2 der AML 3 a und AML 3 b steigen auf in die AML 2. Die Plätze 15 und 17 der AML 3 a steigen ab in die AML 4 a. Die Plätze 16 und 18 der AML 3 a steigen ab in die AML 4 b. Die Plätze 15 und 17 der AML 3 b steigen ab in die AML 4 c. Die Plätze 16 und 18 steigen ab in die AML 4 d.
(4) Die Plätze 1 und 2 der AML 4 a und AML 4b steigen auf in die AML 3 a. Die Plätze 1 und 2 der AML 4 c und AML 4 d steigen auf in die AML 3 b.
(5) Ein neuer Tipper nach § 8 wird in der Reihenfolge der Aufnahme in die AML nach Ablauf der Saison behandelt, als hätte er in seiner Liga den letzten Platz belegt. Die anderen Plätze verschieben sich entsprechend nach oben.
(6) Bei Ligen auf gleicher Ebene (dritte Ligen, bzw. vierte Ligen) können die Spielleiter zwei Wochen nach Ablauf der Saison auf Antrag einen Tausch von Tippern innerhalb der Ligen zulassen.

§ 19 AML-Wartesaal
(1) Für den AML-Wartesaal gelten die Regeln der AML, sofern nicht in den Regeln des AML-Wartesaals eine anders lautende Regelung getroffen wurde.
(2) Sobald ein Tipper aus dem AML-Wartesaal in die AML aufrückt, erlischt mit sofortiger Wirkung dessen Teilnahme am AML-Wartesaal. Das Mitgliedskonto dieses Tippers wird vom Spielleiter sofort und ersatzlos im AML-Wartesaal gelöscht.
(3) Ein Mitgliedskonto im AML-Wartesaal wird gelöscht, wenn mindestens fünf Spieltage in Folge nicht getippt wurden. Ein Tipper, dessen Konto gelöscht wurde, kann sich sofort neu wieder anmelden. Ein Anspruch auf Gutschrift der gelöschten Punkte besteht in diesem Fall jedoch nicht.

 

C. AML-Pokal

§ 20 Zu tippende Spiele im AML-Pokal
(1) Im AML-Pokal werden in den einzelnen Runden nachfolgende Anzahl von ausgewählten Spielen des DFB-Pokals getippt:
Runde Teilnehmer Wertungsspiele Entscheidungsspiele
Qualifikation je nach Meldung bis zu 9 mindestens 3
1. Runde 64 Teilnehmer
alle AML-Tipper
9 16 mindestens 3 5
2. Runde 32 Teilnehmer 9 mindestens 3 5
Achtelfinale 16 Teilnehmer 8 mindestens 3
Viertelfinale 8 Teilnehmer 4 mindestens 3
Halbfinale 4 Teilnehmer 2 mindestens 4
Finale 2 Teilnehmer 1 mindestens 5
(2) Die zu tippenden Wertungs- und Entscheidungsspiele der Qualifikationsrunden, der ersten und der zweiten Runde werden von den Spielleitern festgesetzt. Die Spielleiter können alle Tipper der AML über Spiele der ersten und zweiten Runde abstimmen lassen. In diesem Fall zählt das Abstimmungsergebnis lediglich für die zu tippenden Wertungsspiele - die Entscheidungsspiele werden nach wie vor von den Spielleitern festgesetzt.
(3) Die Wertungsspiele sind zwingend DFB-Pokalspiele.
(4) Die Entscheidungsspiele können zweite, bzw. dritte Tipps von bereits getippten Wertungsspielen sein, aber auch Spiele aus einer ersten europäischen Liga, aus dem Pokalwettbewerb eines europäischen Landes, aus der zweiten Bundesliga, der 3. Liga, den Regional- oder Oberligen oder weltweite Länderspiele. Sollten am betreffenden Termin solche Spiele nicht stattfinden, dürfen die Spielleiter auch Spiele aus anderen Ligen als Entscheidungsspiele festsetzen.
(5) In der Qualifikation gelten für die Auswahl der zu tippenden Spiele die gleichen Kriterien wie für die Entscheidungsspiele (Absatz 4).
(6) Hat ein zu tippendes Spiel zum Zeitpunkt des Tippabgabeschlusses bereits begonnen, wird dieses ersatzlos aus der Wertung genommen. Gleiches gilt, wenn ein Spiel um mehr als eine Woche nach Abschluss des betreffenden Spieltages verlegt wurde.
 
§ 21 Direkte Qualifikation für den AML-Pokal
(1) Für die erste Runde des AML-Pokals sind folgende Tipper direkt qualifiziert:
AML 1 11 Plätze AML 2 9 Plätze
AML 3 a 7 Plätze AML 3 b 7 Plätze
AML 4 a 5 Plätze AML 4 b 5 Plätze
AML 4 c 5 Plätze AML 4 d 5 Plätze
Weitere 10 Plätze werden über die Qualifikation für den AML-Pokal (§ 22) vergeben.
(2) Der Titelverteidiger der vorangegangenen Saison erhält ein automatisches Startrecht und verringert das Startkontingent der Tippliga, in der dieser in der vorangegangenen Saison angetreten ist.
(3) Die Plätze werden in der Reihenfolge der Tabelle der vorangegangenen Saison vergeben, wobei ein freiwilliger Verzicht von Tippern an der Teilnahme am AML-Pokal berücksichtigt werden soll.
(4) Neue Tipper nach § 8 können sich in ihrer ersten Saison nur dann direkt für die erste Runde des AML-Pokals qualifizieren, wenn sie mindestens 50 % der Spiele der betreffenden Saison mitgetippt haben. Wurden weniger Spiele getippt, müssen diese Tipper unabhängig von Ihrer Platzierung in der Qualifikation (§ 22) antreten.

§ 22 Qualifikation für den AML-Pokal
(1) 10 Tipper qualifizieren sich über die Qualifikationsrunden für den AML-Pokal.
(2) Alle nicht direkt qualifizierten Tipper, die für den AML-Pokal gemeldet haben, nehmen an der Qualifikation teil.
(3) Die Anzahl der in der Qualifikation zu spielenden Runden hängt von der Teilnehmerzahl ab und ist von den Spielleitern vor Beginn der Saison auf der Homepage bekannt zu geben. Eine Bekanntgabe mit der Auslosung ist hier ausreichend.
(4) Die Regeln für den AML-Pokal gelten für die Qualifikation entsprechend.

§ 23 § 21 Nichttipper, Nachrücker für Nichttipper
(1) Ein Nichttipper erhält in der betreffenden Runde null Punkte.
(2) Für einen Nichttipper rückt in KO-Spielen der Tipper nach, der in der jeweils vorangegangenen Runde gegen den betreffenden Nichttipper ausgeschieden ist. Sollte auch dieser Tipper nicht getippt haben oder die vorangegangene Runde keine KO-Runde gewesen sein, können andere Tipper nachrücken, wobei von den Spielleitern eine Rangfolge gemäß Absatz 3 erstellt werden soll.
(3) Für jede Spielrunde stellen die Spielleiter eine Rangfolge der in der jeweils vorhergehende Runde ausgeschiedenen Tipper auf, die auf der Tippankunftsseite bekannt gegeben wird. Tipper, die in der vorangegangenen Runde nicht getippt haben, früher als in der direkt vorhergehenden Runde ausgeschieden sind oder bereits einmal nachgerückt sind, können nicht nachrücken und werden in der Rangfolge nicht berücksichtigt. Die Reihenfolge richtet sich nach den Entscheidungskriterien des AML-Pokals (§ 23 § 25). Diese Tipper können für Nichttipper in der Reihenfolge dieser Rangfolge nachrücken.
(4) Besteht eine Spielpaarung aus zwei Nichttippern und steht auch kein Nachrücker zur Verfügung, so können beide Nichttipper nicht die nächste Runde erreichen. Statt dessen rückt der Tipper, der in der betreffenden Runde Ausgeschiedenen nach, der dort die meisten Tore erzielt hat. Sind mehrere ausgeschiedene Tipper torgleich, entscheidet das Los.
(5) Erzielt ein Tipper mit abgegebenen Tipps gegen einen Nichttipper, dessen Platz nicht durch einen Nachrücker neu besetzt wurde, keine Tore, erreicht er trotzdem die nächste Runde.

§ 24 § 22 Torverteilung
(1) Bei einer richtig getippten Tendenz (Sieg - Niederlage) erhält der Tipper ein Tor. Ein weiteres Tor erhält dieser Tipper, wenn außerdem die Tordifferenz korrekt getippt wurde. Ein drittes Tor erhält dieser Tipper, wenn das Endergebnis vollständig korrekt getippt wurde.
(2) Ein Spiel, das von der Spielinstanz umgewertet wird, wird ersatzlos aus der Wertung des betreffenden Spieltages gestrichen.
(3) Ein Spiel wird inklusive einer eventuellen Verlängerung, bzw. inklusive eines eventuellen Elfmeterschießens ausgewertet.

§ 25 § 23 Pokalwertung
(1) An der ersten Runde des AML-Pokals können alle Tipper einer AML teilnehmen.

(2) In der ersten und der zweiten Runde des AML-Pokals haben die teilnehmenden Tipper keinen direkten Gegner. Nach den erreichten Toren (§ 22) wird absteigend eine Rangliste erstellt.
(3) Die besten 32 Tipper der ersten Runde erreichen die zweite Runde. Die besten 16 Tipper der zweiten Runde erreichen das Achtelfinale.
(1) (4) Jeder Tipper tritt in jeder Runde gegen einen anderen Tipper an. Ab dem Achtelfinale gilt folgende Setzliste:
Spiel 1: 1. Runde 2 - 16. Runde 2
Spiel 2: 8. Runde 2 - 9. Runde 2
Spiel 3: 4. Runde 2 - 13. Runde 2
Spiel 4: 5. Runde 2 - 12. Runde 2
Spiel 5: 2. Runde 2 - 15. Runde 2
Spiel 6: 7. Runde 2 - 10. Runde 2
Spiel 7: 3. Runde 2 - 14. Runde 2
Spiel 8: 6. Runde 2 - 11. Runde 2

(2) (5) Ab dem Achtelfinale erreicht der Sieger nach dem nach § 24 § 22 ermittelten Ergebnis erreicht die nächste Runde, wobei zunächst nur die Wertungsspiele berücksichtigt werden.
(3) (6) Steht eine Spielpaarung nach den Wertungsspielen unentschieden, entscheidet das erste Entscheidungsspiel der betreffenden Runde über einen Einzug in die nächste Runde. Ist dann immer noch keine Entscheidung gefallen, entscheiden die weiteren Entscheidungsspiele der betreffenden Runde, wobei jedes Spiel immer für sich betrachtet wird. Die Auswertung wird abgebrochen, sobald ein Tipper in Führung gegangen ist. Dieser Tipper wird zum Sieger dieser Spielpaarung erklärt.
(4) (7) Steht nach Auswertung der Entscheidungsspiele immer noch kein Sieger fest, folgt ein Abgleich aller Wertungsspiele der betreffenden Runde wie in Absatz 3 6 beschrieben. Die Auswertung wird abgebrochen, sobald ein Tipper in Führung gegangen ist. Dieser Tipper wird zum Sieger dieser Spielpaarung erklärt.
(5) (8) Steht nach zweiter Auswertung der Wertungsspiele erneut kein Sieger fest, werden die Punkte der vorangegangenen Runde der betroffenen Tipper wie in Absatz 3 6 beschrieben abgeglichen. Die Auswertung wird abgebrochen, sobald ein Tipper in Führung gegangen ist. Dieser Tipper wird zum Sieger dieser Spielpaarung erklärt.
(6) (9) Sollte auch nach Absatz 5 8 keine Entscheidung herbeigeführt werden, entscheidet das Los über den Sieg zwischen den betreffenden Tippern.

 

D. AML-Ligapokal

§ 26 § 24 Teilnehmer am AML-Ligapokal
(1) Am AML-Ligapokal nehmen 32 Tipper teil.
(2) Qualifiziert für den AML-Ligapokal sind die jeweils vier Erstplatzierten der Vorsaison jeder Liga.
(3) Sollte ein qualifizierter Tipper in der 1. Runde keine Tipps abgeben, rückt automatisch der Nächstplatzierte der Vorsaison der betreffenden Liga nach. Sollte kein Nachrücker aus dieser Liga zur Verfügung stehen, rückt der am höchsten Platzierte der Vorsaison unabhängig von der Liga nach. Trifft dieses Kriterium auf mehrere Tipper zu, entscheidet das Los über den Nachrückplatz.

§ 27 § 25 Rahmenterminplan und Spielplan
(1) Der Rahmenterminplan für den AML-Ligapokal wird rechtzeitig, d. h. mindestens zwei Wochen vor Beginn der Saison, von den Spielleitern erstellt und auf der Homepage bekannt gegeben. Der Wettbewerb soll mit Beginn der Winterpause abgeschlossen sein, spätestens jedoch mit Erreichen des Jahresendes.
(2) Der Spielplan der 1. Runde wird nach den Platzierungen des Vorjahres gesetzt:
Spiel 1: Erster AML 1 - Vierter AML 4 d
Spiel 2: Dritter AML 3 b - Erster AML 4 c
Spiel 3: Vierter AML 2 - Dritter AML 4 a
Spiel 4: Zweiter AML 3 a - Zweiter AML 4 b
Spiel 5: Vierter AML 1 - Vierter AML 4 a
Spiel 6: Vierter AML 3 b - Erster AML 4 b
Spiel 7: Erster AML 2 - Dritter AML 4 d
Spiel 8: Erster AML 3 a - Zweiter AML 4 c
Spiel 9: Zweiter AML 1 - Vierter AML 4 c
Spiel 10: Vierter AML 3 a - Erster AML 4 d
Spiel 11: Dritter AML 2 - Dritter AML 4 b
Spiel 12: Erster AML 3 b - Zweiter AML 4 a
Spiel 13: Dritter AML 1 - Vierter AML 4 b
Spiel 14: Dritter AML 3 a - Erster AML 4 a
Spiel 15: Zweiter AML 2 - Dritter AML 4 c
Spiel 16: Zweiter AML 3 b - Zweiter AML 4 d
(3) Sollte einer der qualifizierten Tipper nicht teilnehmen, rücken alle Tipper entsprechend nach, der Nachrücker in den Ligapokal gilt dann als vierter Tipper der entsprechenden Liga. Entsprechend wird bei mehreren Nachrückern verfahren.
(4) Sollte gemäß § 26 Absatz 3 ein Tipper nachrücken, ist die Liga der Vorsaison des Nachrückers zu berücksichtigen. Sollte diese Liga höher sein, als die Liga, in der dieser Tipper nachrückt, wird der Nachrücker nicht als vierter, sondern als erster Tipper der entsprechenden Liga geführt. Die übrigen Plätze werden entsprechend angepasst.
(5) Bis zum Tippabgabeschluss wird ein Soll-Spielplan vom Spielleiter erstellt, der sich je nach Tippabgabe jedoch noch ändern kann. Nach Tippabgabeschluss ist der Spielplan unter Berücksichtigung der Nachrücker entsprechend vom Spielleiter zu korrigieren.
(6) Der Spielplan der weiteren Runden orientiert sich an den Finalrunden des AML-Pokals (Sieger Spiel 1 - Sieger Spiel 2, Sieger Spiel 3 - Sieger Spiel 4, usw.). Für die Nachrücker gelten die Regeln des AML-Pokals (§ 23) entsprechend.

§ 28 § 26 Zu tippende Spiele im AML-Ligapokal
(1) Im AML-Ligapokal werden in jeder Runde neun Wertungs- und drei Entscheidungsspiele getippt.
(2) Als Wertungsspiele sollen Spiele eines Spieltags der 2. Bundesliga, als Entscheidungsspiele ausgewählte Spiele einer Regionalliga festgesetzt werden.
(3) Ist es aufgrund der Terminierung nicht möglich, Spiele gemäß Absatz 2 festzusetzen, können andere Wertungs- und Entscheidungsspiele gemäß § 21 Absatz 4 festgesetzt werden.

 

E. AML-WM-/EM-Tipp

§ 29 § 27 Zu tippende Spiele im AML-WM-/EM-Tipp
(1) Im AML-WM-/EM-Tipp werden in der Vorrunde alle Spiele von allen für den AML-WM-/EM-Tipp gemeldeten Tippern getippt. Nach der Vorrunde werden folgende Spiele getippt:
Runde Teilnehmer Wertungsspiele Entscheidungsspiele
Achtelfinale
(nur bei WM)
16 Teilnehmer 8 4
Viertelfinale 8 Teilnehmer 4 4
Halbfinale 4 Teilnehmer 2 4
Finale 2 Teilnehmer 1 4
(2) Die Entscheidungsspiele werden von den Spielleitern festgesetzt und sind zweite (bzw. dritte und vierte Tipps) von den Wertungsspielen.
(3) Für die Vorrunde können die Spielleiter Spieltage festsetzen, die mindestens eine Woche vor Tippabgabeschluss bekannt gegeben werden müssen. Diese Spieltage gelten als zusammenhängender Spieltag gemäß § 10.

§ 30 § 28 Torverteilung
(1) Bei einer richtig getippten Tendenz (Sieg - Unentschieden - Niederlage) erhält der Tipper ein Tor. Ein weiteres Tor erhält dieser Tipper, wenn außerdem die Tordifferenz korrekt getippt wurde (auch bei Unentschieden in der Vorrunde). Ein drittes Tor erhält dieser Tipper, wenn das Endergebnis vollständig korrekt getippt wurde.
(2) Ein Spiel, das von der Spielinstanz umgewertet wird, wird ersatzlos aus der Wertung des betreffenden Spieltages gestrichen.
(3) Ein Spiel wird inklusive einer eventuellen Verlängerung, bzw. inklusive eines eventuellen Elfmeterschießens ausgewertet.

§ 31 § 29 Vorrunde
(1) Die Anzahl der Vorrundengruppen im AML-WM-/EM-Tipp richtet sich nach der Anzahl der Vorrundengruppen des jeweils zu tippenden Wettbewerbs.
(2) Für die Auslosung der Vorrundengruppen ist zu beachten, dass die Tipper der Ligen möglichst gleichmäßig auf alle vorhandenen Gruppen verteilt werden.
(3) In der Vorrunde werden alle nach § 30 § 28 ermittelten Tore dem Tipper gutgeschrieben.
(4) Die Tabelle errechnet sich nach der Anzahl der erzielten Tore. Die beiden Tipper mit den meisten Toren in ihrer Gruppe erreichen die nächste Runde.
(5) Bei Gleichstand entscheidet die höhere Anzahl der Spiele, in denen man drei Tore erzielt hat. Sollte weiterhin ein Gleichstand bestehen, entscheide die höhere Anzahl der Spiele, in denen man zwei Tore erzielt hat.
(6) Sollte nach Absatz 5 erneut Gleichstand bestehen, entscheidet das Los über den Einzug in die nächste Runde.
(7) Sollte in der Runde, die der Vorrunde direkt folgt, ein eigentlich platzierter Tipper nicht tippen, rückt statt dessen der nächstplatzierte Tipper nach. Der nachrückende Tipper nimmt den Platz des Nichttippers direkt ein.

§ 32 § 30 Finalrunde
(1) In der Finalrunde treten die über die Vorrunde qualifizierten Tipper gegen einen anderen Tipper an. Der Spielplan orientiert sich dabei an den jeweiligen Wettbewerb.
(2) Der Sieger nach dem nach § 30 § 28 ermittelten Ergebnis erreicht die nächste Runde, wobei zunächst nur die Wertungsspiele berücksichtigt werden.
(3) Steht eine Spielpaarung nach den Wertungsspielen unentschieden, entscheidet das erste Entscheidungsspiel der betreffenden Runde über einen Einzug in die nächste Runde. Ist dann immer noch keine Entscheidung gefallen, entscheiden die weiteren Entscheidungsspiele der betreffenden Runde, wobei jedes Spiel immer für sich betrachtet wird. Die Auswertung wird abgebrochen, sobald ein Tipper in Führung gegangen ist. Dieser Tipper wird zum Sieger dieser Spielpaarung erklärt.
(4) Steht nach Auswertung der Entscheidungsspiele immer noch kein Sieger fest, folgt ein Abgleich aller Wertungsspiele der betreffenden Runde wie in Absatz 3 beschrieben. Die Auswertung wird abgebrochen, sobald ein Tipper in Führung gegangen ist. Dieser Tipper wird zum Sieger dieser Spielpaarung erklärt.
(5) Steht nach zweiter Auswertung der Wertungsspiele erneut kein Sieger fest, werden die Punkte der vorangegangenen Runde der betroffenen Tipper wie in Absatz 3 beschrieben abgeglichen. Die Auswertung wird abgebrochen, sobald ein Tipper in Führung gegangen ist. Dieser Tipper wird zum Sieger dieser Spielpaarung erklärt.
(6) Sollte auch nach Absatz 5 keine Entscheidung herbeigeführt werden, entscheidet das Los über den Sieg zwischen den betreffenden Tippern.

 

F. Qualifikation zu Wettbewerben der Champions-Tipp-League

§ 33 § 31 Verteilung der CTL- und CTL-Cup-Plätze
(1) Die für die CTL und den CTL-Cup zu vergebenden Plätze werden in folgender Reihenfolge vergeben: Meister AML 1, Meister AML 2, Meister AML 3 a, Meister AML 3 b, Meister AML 4 a, Meister AML 4 b, Meister AML 4 c, Meister AML 4 d, AML-Pokal-Sieger, AML-Ligapokal-Sieger, AML-WM-/EM-Tipp-Sieger (sofern in dem betreffenden Jahr ausgespielt). Weitere vorhandene Plätze werden vollständig der AML 1 zugeschlagen. Es werden zunächst die Plätze der CTL, danach die Plätze im CTL-Cup vergeben.
(2) Verzichtet ein Tipper, dem nach Absatz 1 ein Platz in der CTL oder im CTL-Cup zustehen würde, auf eine Teilnahme, bleibt dieser Platz der betreffenden Liga, bzw. dem betreffenden Wettbewerb erhalten. Der jeweils Nächstplatzierte rückt in diesem Fall nach.

§ 34 CTL-WM-/EM-Tipp-Qualifikation
(1) Die zur Verfügung stehenden Plätze im CTL-WM-/EM-Tipp werden im Rahmen einer eigenen Qualifikation vergeben.
(2) Getippt werden die entsprechenden Qualifikationsspiele des jeweiligen Wettbewerbs. Die Spielleiter können im Ausnahmefall festlegen, dass nicht alle Qualifikationsspiele getippt werden (z. B. bei kurzfristiger Verlegung von Spielen).
(3) Die Qualifikation  zum CTL-WM-/EM-Tipp findet in einer einzigen Gruppe statt. Weiterhin gelten für die CTL-WM-/EM-Tipp-Qualifikation  § 29 § 27 Absatz 3, § 30 § 28 und § 31 § 29 Absätze 2 bis 6.

 

G. AML-Rangliste

§ 35 § 32 Rangliste, berücksichtigungsfähige Wettbewerbe
(1) Die Spielleiter erstellen monatlich zu Monatsbeginn eine Rangliste mit allen Teilnehmern der AML, in denen die Wettbewerbe der jeweils vergangenen 12 Monate berücksichtigt werden.
(2) Tipper, die die AML per Ausstieg oder Ausschluss verlassen haben, werden bis zu dem Zeitpunkt in dieser Rangliste geführt, bis die erreichten Punkte wieder gestrichen werden.
(3) Für die Ermittlung der Rangliste berücksichtigt werden der Bundesliga-Tipp der AML, der AML-Pokal, die Qualifikation für den AML-Pokal, der AML-WM-/EM-Tipp und der CTL-WM-/EM-Qualifikationstipp. Weiterhin werden die Wettbewerbe der CTL, des CTL-Cups und des CTL-WM-/EM-Tipps berücksichtigt, wenn der Tipper als Vertreter der AML in einem dieser Wettbewerbe antritt.

§ 36 § 33 Wettbewerbe und Punkte für die Rangliste
(1) Der Bundesliga-Tipp der AML werden die Punkte wie bei der Ermittlung der entsprechenden Tippliga-Tabelle (§ 17, Absätze 2 und 3) für die Rangliste verteilt.
(2) In den KO-Wettbewerben (AML-Pokal, Finalrunde AML-WM-/EM-Tipp, CTL, CTL-Cup, Finalrunde CTL-WM-/EM-Tipp) werden die Punkte zunächst wie beim Bundesliga-Tipp verteilt, wobei nur die Ergebnisse nach den Wertungsspielen herangezogen werden. Im Falle eines Unentschiedens erhält der Sieger nach den Entscheidungsspielen einen Zusatzpunkt. Die Tore werden nach dem endgültigen Ergebnis, d. h. inklusive Entscheidungsspielen bei Unentschieden, berücksichtigt.
(3) Im CTL-WM-/EM-Tipp erreichte Punkte des Teams werden jedem Tipper des betreffenden Teams vollständig gutgeschrieben. Für das Torverhältnis werden die erzielten Tore des betreffenden Tippers angesetzt. Als Gegentore werden 1/3 der gewerteten Gegentore des Teams angesetzt, die grundsätzlich auf volle Tore abgerundet werden.
(4) In Wettbewerben, in denen lediglich die Tore gesammelt werden (Vorrunde des AML-WM-/EM-Tipps, CTL-WM-/EM-Tipp-Qualifikation), werden die Punkte wie folgt verteilt: Pro Spieltag wird der jeweils Torbeste ermittelt. Dieser Tipper, sowie alle Tipper, die mindestens 75 % seiner Tore erreicht haben, erhalten vier Punkte für den betreffenden Spieltag. Die Tipper, die mindestens 50 % und weniger als 75 % des torbesten Tippers erreicht haben, erhalten drei Punkte für den betreffenden Spieltag. Die Tipper, die mindestens 25 % und weniger als 50 % des torbesten Tippers erreicht haben, erhalten zwei Punkte für den betreffenden Spieltag. Die Tipper, die weniger als 25 % des torbesten Tippers erreicht haben, erhalten einen Punkte für den betreffenden Spieltag, was auch für Tipper gilt, die Tipps für den betreffenden Spieltag abgegeben haben, jedoch keine Punkte erzielt haben. Tipper, die keine Tipps für den betreffenden Spieltag abgegeben haben, erhalten keine Punkte. Für das Torverhältnis werden die erzielten Tore des betreffenden Tippers angesetzt. Als Gegentore wird der Durchschnitt aller erzielten Tore des betreffenden Spieltages angesetzt, der grundsätzlich auf volle Tore abgerundet wird.
(5) Den Tippern abgezogene Punkte werden in der Rangliste ebenfalls abgezogen.

§ 37 § 34 Rangfolge
(1) Die Rangliste errechnet sich wie die Tabelle des Bundesliga-Tipps (§ 17 Absatz 4).
(2) Abweichend von Absatz 1 wird bei Punkt- und Torgleichheit jedoch keine weitere Unterscheidung vorgenommen, so dass ein Platz auch mehrfach vergeben werden kann.

§ 38 § 35 Wanderpokal der AML-Rangliste
(1) Der Wanderpokal für den AML-Ranglistenersten wird einmal jährlich an den Führenden der AML-Rangliste vergeben.
(2) Für die Vergabe des Wanderpokals ist die erste Rangliste bindend, die nach Ablauf der Saison (§ 2 Absatz 2) erstellt wird.
(3) Sollten zwei oder mehr Tipper in der für die Vergabe des Wanderpokals geltenden Rangliste den Platz des Ranglistenersten einnehmen, so sind alle betroffenen Tipper auf dem Pokal zu vermerken.
(4) Ansonsten gelten die Regeln des Allgemeinen Teils für die Pokalvergabe (§ 12).

 

H. Inkrafttreten

§ 39 § 36 Inkrafttreten dieser Regeln
Diese Regeln treten mit Ablauf der Widerspruchsfrist (bis 10.07.2009 19.06.2011 - somit am 11.07.2009 20.06.2011) in Kraft, sofern kein Widerspruch der teilnehmenden Tipper innerhalb dieser Frist erfolgt.

 

Rodenkirchen, 30. Juni 2009 12. Juni 2011

Für die Ahnungslose-Maurer-Liga (AML)

Holger Stolle
(Spielleiter)
Bodo Meyer
(Spielleiter)
Benjamin Lampe
(stv. Spielleiter)